Category: Asset Management

  • Die regulatorische Zeitleiste für die Finanzbranche im Jahr 2025 umfasst wichtige Meilensteine u.a. in den Bereichen digitale Vermögenswerte, ESG-Compliance und kennzeichnet ein Jahr bedeutender Neuerungen und verstärkter Aufsicht

    Die regulatorische Zeitleiste für die Finanzbranche im Jahr 2025 umfasst wichtige Meilensteine u.a. in den Bereichen digitale Vermögenswerte, ESG-Compliance und kennzeichnet ein Jahr bedeutender Neuerungen und verstärkter Aufsicht

    2025 wird ein entscheidendes Jahr für die EU-Finanzmarktregulierung mit bedeutenden Updates zur Verbesserung der Transparenz, Stärkung des Risikomanagements und Förderung von Innovationen während gleichzeitig aufkommende Herausforderungen in den Bereichen digitale Finanzen und Nachhaltigkeit angegangen werden.


    Aufsicht:

    1. Jul – EBA berät über die Entwürfe zu den Rahmenbedingungen für das AML/CTF-Regelwerk

    1. Jul – Gründung der AMLA einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche


    Fonds:

    2025: ESMA entwirft Regulierungsstandards für AIFMD II

    2025 – ESMA veröffentlicht ihren Bericht über die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken


    Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte:

    30. Juni – Die Kommission macht einen Vorschlag zur Eigenmittelausstattung in Bezug Krypto-Assets im Rahmen der CRR III (Art. 501d)


    ESG:

    21. Mai – Frist für bestehende Fonds zur Einhaltung der ESMA-Leitlinien für Fondsnamen mit ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen
    Mitte 2025 – Review der Level-1-SFDR erwartet


    Retail Investment Strategy:

    Q1 – Trilogverhandlungen zur EU-Retail-Investment-Strategie

    Q4/2025 – Umsetzung der EU-Retail-Investment-Strategie



    2025 leitet eine transformative Phase für die Regulierung der britischen Finanzmärkte ein, mit einem Fokus auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit, Förderung von Innovationen und Anpassung an die sich wandelnden Herausforderungen in den Bereichen digitale Finanzen und Nachhaltigkeit nach dem Brexit.


    Fonds:

    Q2/2025 – Neues Offenlegungspflichten in Bezug auf Privatanleger bei CCIs erwartet


    Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte:

    H1 2025 – HMT entwirft ein neues Regelwerk für Cryptoasset mit anschließendem Review durch die FCA.


    ESG:

    2. April – Ende der FCA-Ausnahmegenehmigungen. Unternehmen müssen die Namens- und Marketingregeln vollständig einhalten

    Mitte 2025 – Potenzielle Überprüfung der Level-1-SFDR

    Dezember – SDR-Berichtspflicht auf Unternehmensebene für große Vermögensverwalter mit mehr als 50 Mrd. GBP AuM

  • ESMA veröffentlicht Abschlussbericht zu Leitlinien für die Klassifizierung von Krypto-Assets

    ESMA veröffentlicht Abschlussbericht zu Leitlinien für die Klassifizierung von Krypto-Assets

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihren Abschlussbericht zu Leitlinien für Vorlagen und standardisierte Tests zur Klassifizierung von Krypto-Assets gemäß Artikel 97(1) der Verordnung (EU) 2023/1114 veröffentlicht. Ziel dieser Leitlinien ist es, harmonisierte Vorlagen für Erklärungen und Rechtsgutachten bereitzustellen, um eine einheitliche Regulierungsklassifikation im Rahmen der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) zu gewährleisten.

    Die Vorlagen beziehen sich auf die Anforderungen gemäß Artikel 8(4), die detaillierte Erklärungen darüber verlangen, warum ein Krypto-Asset nicht als E-Geld-Token (EMT), referenzierter Vermögenswert-Token (ART) oder ein vom Geltungsbereich der MiCAR ausgenommenes Krypto-Asset anzusehen ist. Ebenso müssen gemäß Artikel 17(1) insbesondere Kreditinstitute, die ARTs ausgeben, Rechtsgutachten vorlegen, die bestätigen, dass ihre Vermögenswerte die regulatorischen Klassifikationskriterien erfüllen.

    Die Initiative der ESMA reagiert auf Herausforderungen, denen sich die zuständigen Behörden bei der Überprüfung der Klassifizierung von Krypto-Assets gegenübersehen. Ohne standardisierte Vorlagen bestehen Risiken wie regulatorische Arbitrage, uneinheitliche Anwendungen und mögliche Compliance-Verstöße aufgrund inkonsistenter oder unzureichender Informationen.

    Die Leitlinien führen einen standardisierten Test ein, der eine harmonisierte Bewertung von Krypto-Assets im Rahmen der MiCAR sicherstellt. Dieser Test soll klären, ob ein Krypto-Asset unter die Titel II, III oder IV der MiCAR fällt und somit den Klassifizierungsprozess vereinfachen. Die ESMA betont dabei die Bedeutung, eine Balance zwischen Harmonisierung und Flexibilität zu schaffen, da die nationalen Interpretationen ähnlicher Finanzprodukte variieren können.

    Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen stellt die ESMA sicher, dass die zuständigen Behörden detaillierte und konsistente Informationen erhalten. Dies stärkt den regulatorischen Rahmen, verringert Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und minimiert die Risiken regulatorischer Arbitrage.

    Die Veröffentlichung dieser Leitlinien stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines einheitlichen Ansatzes zur Regulierung von Krypto-Assets in der EU dar. Sie bietet Klarheit für Emittenten und verbessert die Stabilität der Märkte.

  • EBA veröffentlicht Konsultationspapier zu den RTS für den IRB-Ansatz unter CRR III

    EBA veröffentlicht Konsultationspapier zu den RTS für den IRB-Ansatz unter CRR III

    Strengere Standards: Keine Tricks mehr bei Bewertungssystem-Änderungen

    Die EBA hat ein Konsultationspapier zu den Entwürfen der Regulierungsstandards (Draft Regulatory Technical Standards) veröffentlicht, die die delegierte Verordnung (EU) Nr. 529/2014 ändern. Diese ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf die Bewertung der Wesentlichkeit von Erweiterungen und Änderungen des Internal Ratings-Based (IRB)-Ansatzes.

    Es führt strengere Standards für die Bewertung von Änderungen an Bewertungssystemen ein, um eine konsistente und umfassende Bewertung ihrer Wesentlichkeit sicherzustellen. Eine wesentliche Neuerung ist das Verbot, wesentliche Erweiterungen oder Änderungen in kleinere, weniger bedeutende Änderungen aufzuteilen, um eine regulatorische Prüfung zu umgehen. Zusammenhängende Änderungen werden nun zusammengefasst, unabhängig davon, ob sie gleichzeitig oder nacheinander erfolgen, und Änderungen, die mehrere Bewertungssysteme betreffen, werden gemeinsam betrachtet.

    Es wurden klare Formeln zur Berechnung der Auswirkungen von Änderungen eingeführt, die sich auf das Verhältnis der Differenz zwischen den risikogewichteten Forderungsbeträgen vor und nach der Änderung konzentrieren. Diese Berechnungen gelten für Erweiterungen des Anwendungsbereichs eines Bewertungssystems und sind nun institutionsübergreifend standardisiert. Darüber hinaus sind die Institute verpflichtet, verbesserte Dokumentationen für Änderungen vorzulegen, die eine vorherige Genehmigung oder Benachrichtigung erfordern. Dazu gehören Bewertungen der Modellleistung, unabhängige Validierungsberichte und quantitative Auswirkungen der Änderungen auf Risikokennzahlen oder Kapitalanforderungen.

    Bemerkenswert ist, dass die Änderungen einige Verweise auf das Advanced Measurement Approach (AMA)-Rahmenwerk entfernen, um die regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf den AMA zu vereinfachen. Das Hauptziel dieser Überarbeitungen ist es, die Aufsicht über interne Bewertungssysteme zu stärken, genauere Bewertungen der Risikoauswirkungen zu gewährleisten und die Qualität und Transparenz der den Aufsichtsbehörden bereitgestellten Informationen zu verbessern.

    Kunden, die den IRB-Ansatz anstelle des Standardansatzes in Betracht ziehen, sollten beachten, dass die neue Output-Floor-Regelung der CRR III sie verpflichtet, den Standardansatz parallel zu berechnen. Nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2030 wird der Output-Floor sicherstellen, dass die risikogewichteten Positionswerte nach dem IRB-Ansatz nicht unter 72,5 % der nach dem Standardansatz berechneten Werte liegen. Diese zusätzliche Anforderung könnte die Kosten und die Komplexität der Einführung des IRB-Ansatzes beeinflussen.

  • 21X: Bahnbrechende Lizenz für DLT-Handelssystem – ein Meilenstein für Europa

    21X: Bahnbrechende Lizenz für DLT-Handelssystem – ein Meilenstein für Europa

    Die BaFin hat 21X als erstem Unternehmen eine Lizenz für ein vollständig reguliertes, blockchain-basiertes Handels- und Abwicklungssystem erteilt. Dies ist ein entscheidender Schritt für die europäischen Kapitalmärkte und unterstreicht das wachsende Momentum für Distributed-Ledger-Technologie (DLT) im Finanzsektor.

    21X plant, im ersten Quartal 2025 eine Plattform in Frankfurt zu starten, die den Handel von tokenisierten Vermögenswerten wie Wertpapieren, Fonds und realen Assets ermöglicht – alles innerhalb des robusten regulatorischen Rahmens der EU.

    Als führender RegTech-Anbieter unterstützt LPA Lucht Probst Associates internationale Asset Manager seit Jahren bei der Einhaltung Ihrer Compliance und regulatorischer Anforderungen sowie der Automatisierung Ihrer regulatorischen Reportings – insbesondere für wachstumsstarke Segmente wie ETPs und ETNs. Wir gratulieren 21X zu diesem Meilenstein, der die Zukunft der tokenisierten Kapitalmärkte prägen wird.

  • Neue ESMA Guidelines zu Cross-Border Distribution

    Neue ESMA Guidelines zu Cross-Border Distribution


    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Leitlinien für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds veröffentlicht, die Transparenz und den Anlegerschutz in Marketingkommunikationen stärken sollen. Die wichtigsten Aspekte umfassen:

    Kennzeichnung von Marketingkommunikationen

    Marketingmaterialien für UCITS und AIFs müssen, falls erforderlich, vorab von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden. Solche Inhalte müssen deutlich als Marketing gekennzeichnet sein, beispielsweise durch Begriffe wie „Marketing Communication“ oder kurze Tags wie „#MarketingCommunication“ auf sozialen Medien. Anleger werden auf den Prospekt oder andere relevante Unterlagen verwiesen. Hinweise und Haftungsausschlüsse sollten klar integriert und nicht nur ans Ende gestellt werden, z. B. innerhalb von Videos.

    Beschreibung von Risiken und Chancen

    Risiken und Chancen müssen gleichwertig und fair dargestellt werden, ohne Risiken durch Fußnoten abzuschwächen. Beide Aspekte sollten nebeneinander oder auf derselben Ebene präsentiert werden, idealerweise mithilfe von Tabellen oder Listen zur besseren Übersicht.

    Faire, klare und nicht irreführende Kommunikation

    Marketinginhalte müssen sich an das Wissensniveau der Zielgruppe anpassen. Für Privatanleger sollten technische Begriffe vermieden und Konsistenz mit regulatorischen Dokumenten gewahrt werden. Aussagen müssen durch überprüfbare Quellen gestützt und fundierte, ausgewogene Darstellungen verwendet werden. Irreführende Vergleiche oder überzogene Versprechen sind untersagt.

    Kosten, Leistung und Nachhaltigkeit

    Kosten müssen detailliert dargestellt und ihre Auswirkungen auf Renditen, insbesondere bei Fremdwährungen, erläutert werden. Leistungsangaben sollten sich auf einen Zeitraum von 5–10 Jahren beziehen und keine unrealistischen Prognosen enthalten. Nachhaltigkeitsaspekte müssen wahrheitsgemäß sein und die Strategie des Fonds realistisch widerspiegeln.

    Mit diesen Richtlinien will die ESMA das Vertrauen der Anleger stärken und sicherstellen, dass Marketingkommunikationen transparent, ausgewogen und regulatorisch abgesichert sind.

    LPA ist Ihr Partner, um regulatorische Änderungen sicher zu meistern – mit fundierter Beratung für Asset Manager zur Sicherstellung der Compliance und Optimierung von Prozessen in einem dynamischen Umfeld.

  • MiFID II-Updates: Transparenz, Anlegerschutz und modernisierte Handelsstandards im Fokus

    MiFID II-Updates: Transparenz, Anlegerschutz und modernisierte Handelsstandards im Fokus

    MiFID II-Updates: Transparenz, Anlegerschutz und modernisierte Handelsstandards im Fokus

    1. Stärkere Handelskontrollen und Bewertung professioneller Kunden

    Die Richtlinie (EU) 2024/790 (MiFID-II-Überprüfung) führt verpflichtende Offenlegungen ein, die zu Handelsunterbrechungen oder Einschränkungen führen, um die Transparenz bei Marktdisruptionen zu erhöhen. Dies ist Teil der Anforderungen an die sogenannte “Systemresilienz”, automatische Handelsunterbrechungen („Circuit Breaker“) und den elektronischen Handel. Eine neue Bestimmung ermöglicht es Anlegern, sich als professionelle Kunden zu qualifizieren, wenn sie einen Test bestehen, der ihr Verständnis von Transaktionen und den damit verbundenen Risiken nachweist. Diese Änderungen zielen darauf ab, Handelspraktiken zu modernisieren und sicherzustellen, dass nur sachkundige Kunden Zugang zu komplexen Investitionsmöglichkeiten erhalten.

    2. Europäische Single Access Platform (ESAP) und verbesserte Marktberichterstattung

    Gemäß der Richtlinie (EU) 2023/2864 wird die ESAP zentrale Marktdaten bündeln, darunter Informationen zu Handelsverpflichtungen, Emittentenberichten und Verwaltungssanktionen. Wertpapierfirmen müssen Kunden nun darüber informieren, wo Trades ausgeführt werden, und umfassende Vorhandels- und laufende Finanzberichterstattung, wie geprüfte Jahresabschlüsse, gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sicherzustellen, dass regulatorische Informationen zugänglich sind, während die ESMA detaillierte Berichtsrahmen, einschließlich Herstellerinformationen und Aussetzungskriterien, überwacht. Diese Initiative verbessert die Transparenz und harmonisiert die Weitergabe regulatorischer Daten in der gesamten EU.

    3. Schutz für Kleinanleger und Aufsicht über grenzüberschreitende Dienstleistungen

    Das Retail Investment Package der EU-Kommission betont den Schutz von Kleinanlegern, indem es Unternehmen verpflichtet, die Eignung von Transaktionen zu bewerten und Kundenfreigaben bei Risikowarnungen zu dokumentieren. Unabhängige Berater, die gut diversifizierte, nicht komplexe und kosteneffiziente Instrumente empfehlen, sind von der Pflicht befreit, Informationen über das Wissen und die Erfahrung der Kunden in Bezug auf das betrachtete Finanzinstrument oder die Dienstleistung zu erheben. Zusätzlich müssen Unternehmen, die über 50 grenzüberschreitende Kunden betreuen, detaillierte Dienstleistungsumfänge an ihre Heimat-NCA (Regionale Aufsicht bspw. BaFin _National Competent Authority) melden, während die ESMA zentrale Berichts-Datenbanken entwickelt. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, DIE Finanzbildung zu fördern und klare Kanäle für die Meldung regulatorischer Verstöße bereitzustellen.

    Das Navigieren durch diese regulatorischen Veränderungen kann komplex sein, aber LPA ist Ihr vertrauensvoller Partner, der sicherstellt, dass Sie diese neuen Rahmenbedingungen regelkonform und strategisch umsetzen können.

  • Solvency II wird zu „Solvency UK“

    Solvency II wird zu „Solvency UK“

    Die Prudential Regulation Authority (PRA) hat mit der Veröffentlichung der Policy Statement 15/24 ihre post-Brexit-Regelungen für Versicherer abgeschlossen. Ziel ist ein flexibles, wettbewerbsfähiges Regime, das sowohl Sicherheit und Stabilität fördert als auch Investitionen erleichtert. Ab Ende 2024 treten diese Reformen in Kraft und bieten neue Möglichkeiten für den britischen Versicherungsmarkt.

    LPA unterstützt Unternehmen dabei, regulatorische Herausforderungen mit innovativen und maßgeschneiderten Lösungen zu meistern. Gemeinsam gestalten wir eine zukunftssichere Finanzwelt! #SolvencyUK #Innovation

  • Update CSSF Dokumentenupload

    Update CSSF Dokumentenupload

    Neue Übertragungsverfahren für Asset Manager

    Die CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) hat die Verfahren zur Übermittlung des Key Information Document (KID)/Basisinformationsblatt, sowie weiterer regulatorischer Dokumente (MR/AI) grundlegend überarbeitet. Diese Änderungen treten ab dem 15. November 2024 in Kraft und betreffen alle Asset Manager, die Fonds in Luxemburg verwalten oder vertreiben.

    Wie bereits in der Mitteilung vom 5. April 2024 angekündigt, stehen ab diesem Datum zwei digitale Übermittlungsmethoden zur Verfügung, die einen effizienteren und sichereren Austausch gewährleisten sollen:

    1. Dokumenten-Upload via eDesk:
      Ein dediziertes Portal, über das Dokumente manuell hochgeladen und direkt an die CSSF übermittelt werden können.
    2. Automatisierte API-Übermittlung:
      Für Asset Manager, die größere Datenmengen verarbeiten, bietet die CSSF eine API-basierte Lösung über das S3-Protokoll an. Diese ermöglicht eine direkte, automatisierte Übertragung.

    Wichtige Hinweise für Asset Manager

    Ausschließliche Nutzung der neuen Kanäle:
    Ab dem 15. November 2024 akzeptiert die CSSF eine Übermittelung der Dokumente ausschließlich über einen eDesk oder API Kanal.

    Einstellung der alten Übertragungsmethoden:
    Dokumente, die über die bisherigen Kanäle eingereicht werden, finden keine Berücksichtigung mehr! Dies erfordert eine zügige Anpassung interner Prozesse, um den neuen Standards zu entsprechen.

    Was bedeutet das für Asset Manager?

    Die Umstellung auf die neuen Verfahren ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern verlangt auch strategische Entscheidungen in der Prozessgestaltung. Hier kommen wir ins Spiel. Mit einer umfassenden Erfahrung in modernsten Technologien und den stets aktuellsten regulatorischen Compliance-Anforderungen im Asset Management bieten wir Lösungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnitten sind:

    Beratung und Implementierung: Unterstützung bei der Integration der neuen API-Schnittstelle oder der Nutzung des eDesk-Portals.

    Regulatorische Compliance: Sicherstellung, dass alle Anforderungen der CSSF erfüllt werden.

    Technologische Anpassung: Entwicklung maßgeschneiderter IT-Lösungen, die nahtlos in bestehende Systeme integriert werden können.

    Effizient und zukunftssicher mit LPA

    Die neuen Übertragungsverfahren der CSSF bieten die Chance, Prozesse zu digitalisieren und langfristig effizienter zu gestalten. Mit unseren Dienstleistungen helfen wir Ihnen, diese Umstellung erfolgreich umzusetzen und dabei die regulatorische Konformität sicherzustellen.

    Kontaktieren Sie uns, um Ihre Prozesse optimal auf die neuen Anforderungen abzustimmen.

    LPA – Ihr Partner für innovative und nachhaltige Asset-Management-Lösungen.

  • ELTIF 2.0 Update: Neue Pflichten für Asset Manager zu Produktlebenszyklus, Kosten & AIFMD Reporting

    ELTIF 2.0 Update: Neue Pflichten für Asset Manager zu Produktlebenszyklus, Kosten & AIFMD Reporting

    Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2759 der Kommission, die die überarbeitete ELTIF 2.0 Regelung (ELTIF RTS) ergänzt, wurde am 25. Oktober 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 26. Oktober 2024 in Kraft. Diese Ergänzung legt neue Pflichten für ELTIF-Fondsmanager fest, darunter das Management des Produktlebenszyklus, Mindesthaltefristen, Anforderungen an eine Rücknahmepolitik von Fondsanteilen, die Offenlegung von Kosten, das AIFM/AIFMD-Reporting und Risiko-/Liquiditätsbewertungen.

    Diese lang erwartete Aktualisierung soll Kleinanlegern den Zugang zu ELTIF-Fonds erleichtern und gleichzeitig eine größere Flexibilität bei der Asset Allocation bieten.

    Die wichtigsten Erkenntnisse aus ELTIF 2.0:

    Lebenszyklus-Verfahren: ELTIF-Fondsmanager müssen den Lebenszyklus und die Merkmale von Assets/Vermögensverwerten (Infrastruktur, Erneuerbare Energien uvm.) berücksichtigen, die auf den Lebenszyklus des ELTIF abgestimmt sind.

    Einsatz von Derivaten: Ausschließlich wirtschaftlich geeignete Derivate zu Absicherungszwecken sind zulässig.

    Mindesthaltedauer und Rückzahlungspolitik: Müssen mit der Struktur des ELTIFs und dem Zielanlegertyp (in erster Linie Kleinanleger) übereinstimmen, wobei die Rücknahmehöchstgrenzen in den Anhängen I und II festgelegt sind. Ein Mechanismus zum Abgleich von Übertragungsanträgen ist zulässig, wobei die Einzelheiten in einer für Kleinanleger verständlichen, nichttechnischen Weise offengelegt werden müssen. (Transparenzanforderung)

    Order-Transfer-Matching Vorgaben: Inhaltliche Anforderungen für den vollständigen oder teilweisen Abgleich von Überweisungsanträgen, um faire und ordnungsgemäße Transaktionen unter Berücksichtigung der Liquiditäts- und Rücknahmepolitik eines ELTIF-Fonds zu gewährleisten.

    Offenlegung der Kosten: Kosten, die direkt oder indirekt von den Anlegern getragen werden, müssen gemäß dem in Artikel 12 definierten standardisierten Ansatz offengelegt werden.

    KID-AnforderungDas Key Information Document (KID) / Basisinformationsblatt ist für den Vertrieb an Kleinanleger erforderlich, um angemessene Transparenz und Kundenschutz zu gewährleisten.

    Wir bei LPA wissen, wie wichtig es ist, mit den regulatorischen Aufsichtsanforderungen Schritt zu halten. Die Capmatix AM-Produktlinie erleichtert wichtige Fondsmeldungen, einschließlich AIFM/AIFMD-Reportings, und die automatisierte Erstellung von Dokumenten zur Unterstützung Ihrer Compliance-, Legal- und Regulatory Reporting Einheiten.

    Bereiten Sie sich auf 2025 vor und seien Sie stets auf dem neuesten regulatorischen Stand – melden Sie sich für unseren kostenlosen Regwatch-Newsletter an!

  • Neue Transparenzanforderungen für ESAP

    Neue Transparenzanforderungen für ESAP

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben kürzlich den Abschlussbericht zu den Entwürfen der Durchführungsstandards (ITS) für den European Single Access Point (ESAP) veröffentlicht. Dieser Bericht legt die Anforderungen für die Übermittlung bestimmter Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen durch Unternehmen fest, die mit dem Ziel erhoben werden, Transparenz zu erhöhen und den Zugang zu wichtigen regulatorischen Informationen zu vereinheitlichen.

    Gemäß den ITS müssen Sammelstellen Daten zu Prospekten und den wesentlichen Informationen bereitstellen, die im Rahmen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) erforderlich sind. Dazu gehören Angaben zu Nachhaltigkeitsrisikopolitiken, die in Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden, die negativen Auswirkungen auf Ebene der Einrichtung und des Konzerns sowie nachhaltigkeitsbezogene Produktangaben. Darüber hinaus müssen Unternehmen Informationen im Rahmen der PRIIPs-Verordnung und der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) melden. Für die Einhaltung der MiCAR-Anforderungen sind ein Whitepaper zu Krypto-Assets (für Krypto-Assets, die weder E-Geld-Token (EMT) noch Vermögensreferenzierte Token (ART) sind) sowie wesentliche Informationen zum Emittenten von ART/EMT und den jeweiligen Krypto-Asset-Dienstleistern erforderlich.

    Die Standards legen zudem die akzeptablen Datenformate fest, um Konsistenz und Zugänglichkeit sicherzustellen. Artikel 2, Absatz 1, Punkt (3) der Verordnung (EU) 2023/2859 definiert die Anforderungen für „datenextrahierbare“ Formate, während Artikel 2, Absatz 1, Punkt (13) der Richtlinie (EU) 2019/1024 die Kriterien für „maschinenlesbare“ Formate festlegt. Nach diesen Vorgaben gelten HTML-, PDF- und txt-Formate als extrahierbar, sofern der darin enthaltene Text zugänglich ist. Maschinenlesbare Formate – wie XBRL, XBRL-XML, XBRL-CSV und Inline-XBRL – sind aufgrund ihrer Kompatibilität mit Softwareanwendungen erforderlich, die die Identifizierung, Erkennung und Extraktion von Daten erleichtern.

    Durch die Standardisierung der Einreichungsformate und -verfahren strebt das ESAP eine effizientere, transparentere und technologisch kompatible Lösung für den Informationszugang innerhalb der EU an.