Category: Asset Management

  • LPA und BGK – Teil der CubeMatch Gruppe schließen strategische Partnerschaft zur Steigerung von Effizienz und Daten-Governance im Asset Management

    LPA und BGK – Teil der CubeMatch Gruppe schließen strategische Partnerschaft zur Steigerung von Effizienz und Daten-Governance im Asset Management

    Frankfurt / Stuttgart, 17. Februar 2026
    LPA und BGK gehen eine strategische Partnerschaft ein. Ziel der Zusammenarbeit ist es, regulatorische Datenexpertise mit Prozessoptimierung sowie Kompetenzen in der digitalen Transformation zu verbinden. Asset Manager und Fondsadministratoren sollen dadurch beim Aufbau effizienter, transparenter und datenbasierter Betriebsmodelle unterstützt werden.
    LPA verfügt über langjährige Erfahrung im regulatorischen Reporting und Datenmanagement in unterschiedlichen Regimen, darunter AIFMD, PRIIPs, MiFID und Solvency II. Grundlage ist die Plattform Capmatix, die auf die Verarbeitung komplexer und hochvolumiger regulatorischer Daten ausgerichtet ist. BGK ergänzt dieses Leistungsangebot um Expertise in Transformation, Digitalisierung, Data Intelligence und Künstlicher Intelligenz sowie um eigene Analyse- und Optimierungswerkzeuge wie der BGK-Toolbox.
    Die Partnerschaft trägt dem steigenden Kostendruck, der zunehmenden regulatorischen Komplexität sowie den wachsenden Anforderungen an Datenqualität, Resilienz und Transparenz im Asset Management Rechnung. Im Fokus steht der Übergang von punktuellen Optimierungen hin zu strukturell tragfähigen Betriebsmodellen.


    Keith O’Brien (LPA)
    „In der Asset-Management-Branche rückt die Nutzung regulatorischer und operativer Daten zunehmend in den Vordergrund. Unser Anspruch ist es, Unternehmen bei der Weiterentwicklung ihrer Betriebsmodelle zu unterstützen und zugleich die regulatorische Konformität sicherzustellen.
    Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit BGK, um die operative Effizienz und die Daten-Governance von Asset Managern und Fondsadministratoren nachhaltig zu stärken.“


    Dr. Joachim Degel (BGK)
    „Die Partnerschaft mit LPA schafft eine belastbare Grundlage für die Weiterentwicklung und Stabilisierung von Betriebsmodellen im Asset Management und in der Fondsadministration. Im Mittelpunkt stehen effizientere Abläufe, klar strukturierte Prozesse und eine verlässliche Umsetzung regulatorischer Anforderungen.“
     
    Über die LPA Group
    Lucht Probst Associates (LPA) bietet Automatisierungs-, Digitalisierungs- und datenbasierte Dokumentationslösungen für die Asset-Management- und Kapitalmarktbranche. Das Unternehmen unterstützt Asset Manager, Banken und Fondsadministratoren entlang regulatorischer und vertriebsbezogener Prozesse für strukturierte Produkte, OTC-Derivate und Fonds. Die Softwareplattform Capmatix wird von mehr als 200 Finanzinstituten weltweit eingesetzt, um regulatorisches Reporting umzusetzen, die Datenqualität zu erhöhen und neue regulatorische Anforderungen abzubilden.


    Über BGK – Teil der CubeMatch Gruppe
    BGK erbringt Beratungsleistungen und entwickelt schlüsselfertige IT-Lösungen für die Finanzdienstleistungsbranche. Seit über 30 Jahren begleitet das Unternehmen seine Kunden bei der Umsetzung von Transformationsvorhaben mit besonderem Fokus auf Effizienzsteigerung, regulatorische Anforderungen und nachhaltige Zielbilder.


    Als Teil der CubeMatch Group mit mehr als 400 Mitarbeitenden vereint BGK ausgewiesene Fachkompetenz im Finanzsektor mit umfassenden Fähigkeiten in den Bereichen Change, digitale Transformation, Daten und Managed Services. Ziel ist die Weiterentwicklung leistungsfähiger Betriebsmodelle sowie die Realisierung messbarer Effizienz- und Qualitätsgewinne.


    https://tier3-bnz3dha.jg.elsterkind-dev.de/
    https://www.bgk-p.de
     
    Presseanfragen:
    Keith O’Brien – keith.obrien@l-p-a.com
    Dr. Joachim Degel – joachim.degel@bgk-p.de

  • ESMA legt finale RTS zu offenen kreditvergebenden AIFs vor

    ESMA legt finale RTS zu offenen kreditvergebenden AIFs vor

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 21. Oktober 2025 ihren finalen Bericht zu den Regulatory Technical Standards (RTS) für offene, kreditvergebende Alternative Investmentfonds (AIFs) veröffentlicht. Die Standards konkretisieren die im Rahmen der überarbeiteten AIFMD vorgesehenen Anforderungen, die solche Fonds erfüllen müssen, um ihre offene Struktur beizubehalten.

    Der Fokus der RTS liegt auf robusten Vorgaben für Liquiditätsmanagement, Stress-Tests, die Verfügbarkeit liquider Vermögenswerte sowie angemessene Rückgaberegelungen. Dabei berücksichtigt ESMA insbesondere die Struktur der zugrunde liegenden Kreditportfolios – einschließlich Rückzahlungsfristen, Granularität und Zusammensetzung.

    Die finalen RTS basieren auf einer öffentlichen Konsultation, die im März 2025 endete. Rückmeldungen aus der Branche, unter anderem durch ALFI, flossen in die Überarbeitung ein. Mit der Übermittlung des finalen Entwurfs an die Europäische Kommission beginnt nun der Adoptionsprozess: Die Kommission hat drei Monate Zeit, über die Annahme der Standards zu entscheiden, mit einer möglichen Verlängerung um einen weiteren Monat.

  • ESMA schlägt wichtige Änderungen am Abwicklungsrahmen zur Unterstützung des T+1-Übergangs vor

    ESMA schlägt wichtige Änderungen am Abwicklungsrahmen zur Unterstützung des T+1-Übergangs vor

    13. Oktober 2025 – Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen für umfassende Änderungen an den Regulatory Technical Standards (RTS) zur Abwicklungsdisziplin veröffentlicht.

    Ziel der vorgeschlagenen Anpassungen ist es, die Abwicklungseffizienz in der EU zu erhöhen, den Übergang auf einen verkürzten Abwicklungszyklus (T+1) bis zum 11. Oktober 2027 zu unterstützen und den administrativen Aufwand für Zentralverwahrer (CSDs) sowie Marktteilnehmer zu verringern.

    Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
    Gleichtägige (Handelstag-)Fristen für Handelsallokationen und Abwicklungsanweisungen,
    Maschinenlesbare Formate für Allokationen und Bestätigungen,
    Die verpflichtende Umsetzung zentraler Funktionalitäten wie Hold and Release, Auto-Partial Settlement und Auto-Collateralisation,
    Aktualisierte Vorgaben für die Überwachung und Berichterstattung von Abwicklungsfehlern,
    Ein stufenweiser Implementierungsplan mit Beginn im Dezember 2026 und Abschluss bis 11. Oktober 2027, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

    Die ESMA empfiehlt Marktinfrastrukturen, Finanzintermediären und ihren Kunden, diese regulatorischen Änderungen als zentrales Element ihrer T+1-Transformationsstrategie zu betrachten.

    Die vorgeschlagenen Änderungen wurden der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt, die innerhalb von drei Monaten über deren Annahme entscheiden wird.

    Quelle: European Securities and Markets Authority (ESMA), Final Report on Settlement Discipline RTS Amendments, 13. Oktober 2025.

  • SFDR-Report 2025: Große Finanzinstitute verbessern Transparenz, kleinere hinken hinterher

    SFDR-Report 2025: Große Finanzinstitute verbessern Transparenz, kleinere hinken hinterher

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – gemeinsam „ESAs“) haben ihren vierten Jahresbericht zur freiwilligen Offenlegung der Principal Adverse Impacts (PAIs) nach der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die Qualität und Vollständigkeit der offengelegten Informationen insgesamt deutlich zugenommen hat. Immer mehr Finanzmarktteilnehmer stellen umfassendere Angaben bereit und erfüllen die Anforderungen der SFDR damit besser – sowohl auf Unternehmensebene als auch im Hinblick auf konkrete Finanzprodukte.

    Besonders auffällig ist jedoch die unterschiedliche Umsetzung je nach Größe der Marktteilnehmer. Während große, international aufgestellte Finanzunternehmen ihre Offenlegungen zunehmend detailliert und strukturiert gestalten, bleiben kleinere Akteure zurück. Häufig vermischen sie allgemeine ESG- oder Marketingaussagen mit SFDR-relevanten Angaben, ohne klar herauszustellen, wie sie mit den wesentlichen negativen Auswirkungen von Investitionen tatsächlich umgehen.

    Positiv hebt der Bericht hervor, dass einige Marktteilnehmer Empfehlungen und Best Practices aus den früheren Jahresberichten aufgegriffen und ihre Offenlegungspraxis entsprechend angepasst haben. Auf Produktebene lässt sich zudem eine steigende Zahl von PAI-Erklärungen beobachten, insbesondere bei Fonds mit ökologischen oder sozialen Merkmalen sowie bei nachhaltigen Anlagezielen. Allerdings bleibt die Qualität dieser Angaben heterogen, und die Überwachung durch die Aufsichtsbehörden gestaltet sich weiterhin schwierig.

    Mit Blick auf die künftige Entwicklung empfehlen die ESAs den nationalen Aufsichtsbehörden, strengere Maßstäbe an die Überprüfung der PAI-Offenlegungen anzulegen und ihre Erwartungen an die Marktteilnehmer klarer zu formulieren. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Reports in die anstehende Überprüfung der SFDR durch die Europäische Kommission einfließen. Diskutiert werden könnten dabei unter anderem eine Absenkung des geltenden Mitarbeiterschwellenwerts von derzeit 500 Beschäftigten oder eine Anpassung der Berichtspflichten in Hinblick auf Frequenz und Tiefe.

  • Die ESMA veröffentlicht ersten Klimaschutzplan – ein Impuls für nachhaltige Finanzmärkte in Europa

    Die ESMA veröffentlicht ersten Klimaschutzplan – ein Impuls für nachhaltige Finanzmärkte in Europa

    Frankfurt, 17. Juli 2025 – Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (die ESMA) hat am 8. Juli 2025 ihren ersten Climate Transition Plan vorgestellt. Dieser bildet einen zentralen Schritt in der Ausrichtung der eigenen Betriebsabläufe auf die Klimaziele der Europäischen Union im Rahmen des European Green Deal und der EU-Strategie für eine grüne Wirtschaft.

    Mit dem Plan verpflichtet sich die ESMA, ihre Treibhausgasemissionen (THG) – gemessen am Basisjahr 2023 – bis 2027 um 15,4 % und bis 2030 um 31,4 % zu senken. Die größten Emissionsquellen liegen in Dienstreisen, Energieverbrauch und Verpflegung. Ziel ist die Klimaneutralität der Aufsichtsbehörde bis 2050 im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu führen.

    Konkret setzt die ESMA folgende Maßnahmen um:

    • Einführung eines jährlichen GHG-Budgets für Flugreisen,
    • Optimierung der Flächennutzung zur Reduzierung des Energiebedarfs,
    • Anreize für klimafreundliche Beschaffung von Waren und Dienstleistungen.

    Die Veröffentlichung des Klimaplans zeigt deutlich, dass sich Regulierungsbehörden zunehmend selbst an den ESG-Standards messen lassen, die sie für Marktteilnehmer setzen. Gleichzeitig unterstreicht die ESMA, dass nachhaltige Transformation und funktionierende Aufsicht keine Widersprüche darstellen, sondern einander bedingen.

    Verbindung zur Praxis: LPA Capmatix als strategischer Enabler

    Für Asset Manager, Management Companies (ManCos), Banken und Versicherungen, die ihre ESG- und Klimareportingpflichten erfüllen müssen, bietet LPA Lucht Probst Associates mit der Capmatix Plattform eine leistungsfähige, modulare Lösung. Unsere Softwarelösungen unterstützen nicht nur bei der Abbildung regulatorischer Anforderungen, sondern fördern die Integration von Nachhaltigkeitszielen in Investmentprozesse und das transparente Reporting gemäß SFDR, MiFID II, CSRD und zukünftigen Klima-Regularien.

    Mit dem Vorstoß der ESMA wird klar: Die Transformation zur Green Economy ist nicht nur politisches Ziel, sondern operative Realität – für Aufsichtsbehörden sowie für Marktteilnehmer.

    Disclaimer

    Dieser Artikel enthält eine inhaltlich verkürzte und redaktionell aufbereitete Darstellung der offiziellen Veröffentlichung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 8. Juli 2025. Die Veröffentlichung erfolgt durch LPA Lucht Probst Associates unter Beachtung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen ausschließlich zu Informationszwecken. Alle Rechte am Originaltext verbleiben bei der ESMA.

    Originalquelle: https://www.esma.europa.eu

  • ESMA veröffentlicht Leitlinien zur Fachkompetenz von Mitarbeitenden im Bereich Krypto-Dienstleistungen

    ESMA veröffentlicht Leitlinien zur Fachkompetenz von Mitarbeitenden im Bereich Krypto-Dienstleistungen

    Frankfurt, 17. Juli 2025 – Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat endgültige Leitlinien veröffentlicht, die die Anforderungen an das Wissen und die Kompetenz von Mitarbeitenden bei Anbietern von Krypto-Dienstleistungen (CASPs) festlegen, die im Rahmen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) Beratung oder Informationen bereitstellen. Die Leitlinien definieren Mindeststandards anhand von Beispielen zu notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen. Zudem werden zentrale Risiken im Krypto-Markt – wie hohe Volatilität und Cyber-Sicherheitsbedrohungen – thematisiert. Ziel ist es, sicherzustellen, dass CASPs im besten Interesse ihrer Kund:innen handeln und das Vertrauen in die digitalen Finanzmärkte gestärkt wird.

    Nach einer öffentlichen Konsultation, an der auch die Securities and Markets Stakeholder Group (SMSG) beteiligt war, hat die ESMA Rückmeldungen in die finale Fassung der Leitlinien aufgenommen.

    Die Leitlinien treten sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung in allen EU-Amtssprachen in Kraft. Innerhalb von zwei Monaten nach diesem Zeitpunkt müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden der ESMA mitteilen, ob sie die Leitlinien einhalten, nicht einhalten, aber eine Umsetzung beabsichtigen, oder weder einhalten noch eine Umsetzung beabsichtigen.

    Haftungsausschluss

    Dieser Artikel ist eine zusammengefasste Darstellung einer öffentlichen Mitteilung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 11. Juli 2025. Die Zusammenfassung dient ausschließlich der Information über aktuelle Entwicklungen im Rahmen der MiCA-Verordnung. Alle Rechte am Originaltext liegen bei der ESMA. LPA Lucht Probst Associates beansprucht keine Eigentumsrechte am Ursprungstext und veröffentlicht diese Information ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken unter Beachtung der geltenden urheberrechtlichen und publizistischen Rahmenbedingungen.

    Die Originalveröffentlichung finden Sie unter: https://www.esma.europa.eu

  • FCA plant weitere Vereinfachungen bei regulatorischen Meldepflichten

    FCA plant weitere Vereinfachungen bei regulatorischen Meldepflichten

    Veröffentlicht von LPA Lucht Probst Associates – Quelle: FCA, 6. Juni 2025

    Die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) plant, zusätzliche regulatorische Meldepflichten abzuschaffen, um die Berichtsanforderungen für Unternehmen zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Maßnahmen sind Teil der FCA-Strategie, die Regulierungsprozesse effizienter und datengestützter zu gestalten.

    Konkret schlägt die FCA vor:

    • Die Abschaffung der Meldung REP022 zur Bestätigung der Einhaltung von Preisvorgaben im Bereich Allgemeine Versicherungen, da diese nicht mehr als notwendig zur Überwachung der Regelkonformität angesehen wird.
    • Die Streichung der Beschwerdemeldung für Retail Investment Advisers (RIA), um doppelte Datenübermittlungen zu vermeiden.
    • Eine Reduzierung der Meldehäufigkeit für REP009 (aggregierte Daten zu Buy-to-Let-Hypotheken) auf eine jährliche Berichterstattung.
    • Die Abschaffung der Pflicht zur Abgabe sogenannter “Nullmeldungen” bei REP008, da diese keinen zusätzlichen Aufsichtsmehrwert liefern.

    Zusätzlich wird die Entfernung dieser Meldeformate aus dem FCA-Handbuch angekündigt. Dies unterstützt die Ziele der FCA, ein “smartere Regulierungsbehörde” zu werden. Zur weiteren Unterstützung der Unternehmen wurde zudem das neue Online-Portal “My FCA” eingeführt, das alle regulatorischen Aufgaben unter einem zentralen Zugangspunkt bündelt.

    Quelle: Financial Conduct Authority (FCA), Mitteilung vom 6. Juni 2025

  • BaFin betont neue Transparenzpflichten für ICT-Drittanbieter im Rahmen von DORA

    BaFin betont neue Transparenzpflichten für ICT-Drittanbieter im Rahmen von DORA

    Frankfurt, Mai 2025 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hebt die Bedeutung des neuen Informationsverzeichnisses hervor, das im Rahmen der Digital Operational Resilience Act (DORA) von allen Finanzunternehmen geführt werden muss. Ziel ist es, Konzentrations- und Abhängigkeitsrisiken im Zusammenhang mit ICT-Drittanbietern besser zu erkennen und zu steuern. Laut BaFin verbessert das Verzeichnis die Transparenz sowohl für Unternehmen als auch für Aufsichtsbehörden und ermöglicht es, kritische ICT-Drittanbieter sowie sektorweite Verwundbarkeiten frühzeitig zu identifizieren. Diese Anforderung folgt auf einen von den Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) im Sommer 2024 durchgeführten Probelauf, der Schwächen in der Datenqualität aufdeckte. Die entsprechenden Validierungsregeln wurden daraufhin überarbeitet.

    Finanzunternehmen müssen ihr erstes vollständiges Verzeichnis bis spätestens 28. April 2025 bei der BaFin einreichen. Stichtag für die enthaltenen Vertragsdaten ist der 31. März 2025. Erfasst werden müssen sämtliche direkten und indirekten ICT-Dienstleister, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, unter Verwendung eines LEI- oder EUID-Codes zur Identifikation.

    Zur Vermeidung von Doppelmeldungen wird die BaFin das bestehende MVP-Verfahren zur Meldung von Auslagerungen überarbeiten und um DORA-relevante Angaben ergänzen, um die Einhaltung für betroffene Institute zu erleichtern.

    Die BaFin unterstützt die Unternehmen weiterhin mit Workshops und einem laufend aktualisierten Informationsangebot auf ihrer Website.

    Quelle: BaFin, zusammengefasst durch Lucht Probst Associates

  • ESMA veröffentlicht technische Beratung zur Marktmissbrauchsverordnung und zu KMU-Wachstumsmärkten

    ESMA veröffentlicht technische Beratung zur Marktmissbrauchsverordnung und zu KMU-Wachstumsmärkten

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre technische Beratung an die Europäische Kommission veröffentlicht. Ziel ist es, die im Rahmen des Listing Act geplanten Maßnahmen zur Erleichterung von Börsengängen sowie zur Stärkung der Marktintegrität in der EU umzusetzen.

    Die Empfehlungen beziehen sich unter anderem auf die Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Thematisiert werden unter anderem: die Abgrenzung wesentlicher Zeitpunkte für die Pflicht zur Veröffentlichung von Insiderinformationen, Grenzen für die verzögerte Offenlegung sowie methodische Ansätze zur Bestimmung grenzüberschreitender Handelsaktivitäten auf Plattformen. Im Bereich der MiFID-Richtlinie befasst sich ESMA mit der Überprüfung der Anforderungen an multilaterale Handelssysteme, insbesondere im Hinblick auf deren Einstufung als KMU-Wachstumsmärkte.

    Die Europäische Kommission plant, die entsprechenden delegierten Rechtsakte bis Juli 2026 zu erlassen.

    Weitere Informationen finden Sie direkt bei der ESMA:


    ESMA-Webseite zur Mitteilung

  • ESMA finalisiert Regeln zur Orderausführungspolitik unter MiFID II

    ESMA finalisiert Regeln zur Orderausführungspolitik unter MiFID II

    Frankfurt, 29. April 2025 – LPA Lucht Probst Associates

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 10. April 2025 ihren finalen Bericht zu den neuen technischen Regulierungsstandards (RTS) veröffentlicht, die klare Anforderungen an die Ausgestaltung und Bewertung von Orderausführungspolitiken von Wertpapierfirmen unter MiFID II formulieren. Ziel ist es, die Qualität der Auftragsausführung zu verbessern und den Anlegerschutz im europäischen Finanzmarkt weiter zu stärken.

    Die neuen RTS definieren konkret:

    • Anforderungen an die Ausarbeitung einer Orderausführungspolitik, einschließlich der Klassifizierung von Finanzinstrumenten und der Auswahl von Ausführungsplätzen.
    • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Bewertung der Effektivität der bestehenden Orderausführungsarrangements.
    • Regelungen zur Auftragsausführung über den Eigenhandel der Wertpapierfirmen.
    • Vorgaben zum Umgang mit spezifischen Kundenanweisungen.

    Die Veröffentlichung folgt auf ein umfangreiches Konsultationsverfahren, das ESMA im Juli 2024 gestartet hatte. Insgesamt gingen 43 Rückmeldungen von Marktteilnehmern ein, die maßgeblich in die Finalisierung der technischen Standards eingeflossen sind.

    Die finalen RTS wurden nun der Europäischen Kommission zur Annahme vorgelegt. Diese hat gemäß Artikel 10 der ESMA-Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 eine Entscheidungsfrist von drei Monaten.

    LPA Lucht Probst Associates begrüßt die neuen Standards als wichtigen Schritt hin zu einer einheitlichen und transparenten Ausführungsqualität auf dem europäischen Finanzmarkt. Sie schaffen Rechtssicherheit für Wertpapierfirmen und stärken das Vertrauen der Anleger nachhaltig.

    Weitere Informationen zum finalen Bericht der ESMA finden Sie hier:


    ESMA News – Final Report on Order Execution Policies