Category: Digitale Transformation

  • EBA und ESMA veröffentlichen gemeinsame Faktenblätter zu DeFi sowie Krypto-Verleih, -Leihe und -Staking

    EBA und ESMA veröffentlichen gemeinsame Faktenblätter zu DeFi sowie Krypto-Verleih, -Leihe und -Staking

    Der gemeinsame EBA-ESMA-Bericht 2025 beleuchtet die jüngsten Entwicklungen in den Bereichen Krypto-Verleih, -Leihe und -Staking, wesentliche Elemente der dezentralen Finanzen (DeFi). Beim Krypto-Verleih überträgt ein Anbieter Vermögenswerte an einen Nutzer, der diese durch Sicherheiten absichert und eine Rückzahlung samt Zinsen zu einem späteren Zeitpunkt zusagt. Krypto-Leihe ermöglicht es Nutzern, auf ähnliche Weise Mittel zu erhalten.

    Krypto-Staking, ein zentraler Bestandteil von Proof-of-Stake-Blockchains, immobilisiert Vermögenswerte zur Unterstützung von Konsensmechanismen und belohnt Teilnehmer mit Validatorenrechten und Blockprämien. Diese Aktivitäten bergen jedoch erhebliche Risiken, wie Kollateralketten, die zu Kaskadenliquidationen, systemischen Liquiditätsengpässen und Entschuldungsspiralen führen können.

    Liquiditätsrisiken, Marktvolatilität und das Fehlen von Bonitätsprüfungen verstärken finanzielle Anfälligkeiten. Hinzu kommt eine Konzentration der Marktaktivitäten auf wenige Protokolle, wobei 13 Anbieter 86 % des Marktes dominieren. Verwahrungsrisiken, operationelle Herausforderungen und rechtliche Unsicherheiten verschärfen die Lage zusätzlich. Derzeit wird Krypto-Verleih in 16 EU-Mitgliedsstaaten angeboten, während Staking in 23 verfügbar ist. Diese Dienste werden sowohl von zentralisierten Unternehmen als auch von DeFi-Protokollen bereitgestellt. Der EU-Markt für DeFi-Verleih hat einen Wert von 1,8 Milliarden €, Staking erreicht 3,6 Milliarden €. Die Europäische Kommission plant, die Erkenntnisse des Berichts in ihre MiCAR-Analyse einzubinden, während EBA und ESMA diese wachsenden Sektoren weiter überwachen.

    Decentralized Finance (DeFi) beschreibt finanzielle Anwendungen auf Blockchain-Netzwerken, die traditionelle Finanzfunktionen ohne Vermittler oder zentrale Institutionen nachbilden. Der Zugang zu DeFi erfolgt über dezentrale Anwendungsoberflächen, selbstverwaltete Wallets und zentrale Handelsplattformen.

    In der EU bleibt DeFi ein Nischenmarkt und macht nur 4 % der gesamten Marktkapitalisierung von Krypto-Assets aus. Rund 7,2 Millionen EU-Nutzer interagieren mit DeFi, jedoch nehmen weniger als 15 % regelmäßig an Aktivitäten teil. Zu den Hauptanwendungen von DeFi zählen Staking, Verleihen, Leihen und der Austausch von Krypto-Assets. Stablecoins in Euro spielen auf DeFi-Märkten eine minimale Rolle. Traditionelle EU-Finanzinstitute sind kaum in DeFi engagiert; die Akzeptanz von Krypto-Technologien unter Banken ist niedrig, und Investitionen in blockchain-orientierte Fonds sind marginal.


    DeFi ist Risiken wie On-Chain-Schwachstellen (z. B. Smart-Contract-Ausbeutung und Betrug) sowie Off-Chain-Bedrohungen (z. B. Phishing und Schlüsselkompromittierung) ausgesetzt. Die Anonymität selbstverwalteter Wallets erschwert die Regulierung und kann für illegale Aktivitäten missbraucht werden. Die Europäische Kommission und EU-Behörden beobachten die Entwicklung von DeFi weiterhin, um Chancen und Risiken gemäß dem EBA-ESMA-Bericht 2025 zu bewerten.

    LPA – Treiber von Innovation und Compliance: Mit zukunftsweisenden Lösungen für Crypto-ETFs und ETNs verbinden wir regulatorische Expertise mit wegweisenden Technologien im Asset- und Structured-Products-Management.

  • Green Economy meets Regulation: Wie unsere SaaS-Lösung Asset Manager bei ESG- und SFDR-Herausforderungen stärkt

    Green Economy meets Regulation: Wie unsere SaaS-Lösung Asset Manager bei ESG- und SFDR-Herausforderungen stärkt

    In den letzten Jahren hat die Green Economy ein beeindruckendes Wachstum erlebt, getragen von steigenden Investitionen in erneuerbare Energien, nachhaltige Infrastruktur und klimafreundliche Technologien. Mit einem globalen Investitionsvolumen, das bis 2030 auf 4 Billionen US-Dollar* anwachsen soll, bietet diese Entwicklung enorme Chancen – insbesondere für Asset Manager und Fondsanbieter. Doch diese Chancen gehen mit zunehmenden regulatorischen Anforderungen einher, die Unternehmen dazu zwingen, ihre Reporting- und Compliance-Prozesse neu zu definieren.

    Aktuell sind regulatorische Rahmenwerke wie die EU-Taxonomie, die Offenlegungsverordnung (SFDR) und die ESG-Offenlegungspflichten der ESMA und EBA von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus setzen nationale Aufsichtsbehörden wie die BaFin (Deutschland) und die FCA (UK) verstärkt auf detaillierte Richtlinien zur Einhaltung von ESG-Standards. Die kürzlich veröffentlichten Ergänzungen zur SFDR (EU) / SDR (UK) sowie die anstehenden Aktualisierungen der ESG-Standards durch die ESMA und FCA bringen neue Herausforderungen, aber auch klare Chancen für die Finanzbranche mit sich.

    Technologie als Schlüssel zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen

    Mit der rasanten Weiterentwicklung der Green Economy ist klar, dass Technologie eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der regulatorischen Anforderungen spielt. Insbesondere SaaS-Lösungen (Software-as-a-Service) ermöglichen es Asset Managern, auf effiziente und kosteneffektive Weise mit den dynamischen regulatorischen Rahmenbedingungen Schritt zu halten.

    LPA hat mit seiner Capmatix AM Plattform eine Lösung geschaffen, die Asset Manager, Banken und Versicherungsunternehmen dabei unterstützt, die regulatorischen Anforderungen der ESMA, BaFin, FCA und anderer Aufsichtsbehörden präzise und effizient umzusetzen. Unsere SaaS-Lösung bietet umfassende Funktionen, um:

    1. Compliance und regulatorische Anforderungen sicherzustellen:
      Mit den neuesten Updates des ESG-EET-Standards 1.1.3 und einer automatisierten Abbildung aller relevanten Felder können Sie als Asset Manager, Versicherung, Bank über unsere Cloud Plattform Capmatix AM jegliche SFDR-, MiFID-II-, Solvency II- und PRIIPs-Vorgaben problemlos erfüllen.
    2. Datenmanagement zu vereinfachen:
      Unsere Capmatix AM Plattform ermöglicht die Erhebung, Klassifizierung und Integration sämtlicher ESG-Kennzahlen gemäß Artikel 8 und 9 der SFDR sowie die Berücksichtigung der Principal Adverse Impacts (PAI).
    3. Berichterstattung (Reportings) und Transparenz zu optimieren:
      Durch die Automatisierung von vorvertraglichen und jährlichen Berichten (PRIIPs, Solvency II Risk-Reportings etc.) sowie die Einhaltung jurisdiktionaler Anforderungen – von der EU bis zum Vereinigten Königreich – können Sie als Asset Manager konsistente und revisionssichere Dokumentationen einfach und unkompliziert über uns (LPA) erstellen. Fokussieren Sie sich auf ihren erfolgreichen Vertrieb und das Portfoliomanagement! Wir entlasten ihre maintenance Kosten und reduzieren die zeitlichen Aufwände für regulatorische Reportings.

    RegTech für die nachhaltige Transformation

    Die neuesten regulatorischen Entwicklungen machen deutlich, dass ESG-Compliance nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil sein kann. Mit unserer Capmatix AM Plattform bieten wir Unternehmen ein leistungsstarkes Werkzeug, um die Chancen der Green Economy Investment Strategy  und der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Investments optimal zu nutzen und gleichzeitig regulatorische Sicherheit zu gewährleisten.
    Angesichts der wachsenden Bedeutung nachhaltiger Investments und der regulatorischen Anforderungen laden wir Sie ein, mit LPA zusammenzuarbeiten und Teil der Transformation zu werden. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft des Asset Managements gestalten – nachhaltig, compliant und innovativ.

    * Die Aussage über ein globales Investitionsvolumen von 4 Billionen US-Dollar bis 2030 stammt aus verschiedenen Berichten und Prognosen führender Institutionen und Organisationen. Die Zahl wird oft im Zusammenhang mit der globalen Umstellung auf saubere Energie und Infrastruktur genannt. Sie basiert auf Hochrechnungen, die den steigenden Kapitalbedarf für Technologien wie Solar- und Windenergie, Wasserstoff, Smart Grids, nachhaltigen Transport und energieeffizientes Bauen berücksichtigen.

    Quellen:

    1. International Energy Agency (IEA): Die IEA veröffentlicht Berichte wie den World Energy Outlook, in denen Investitionen in erneuerbare Energien und saubere Technologien geschätzt werden.
    2. BloombergNEF (BNEF): Als führender Anbieter für nachhaltige Investitionsdaten berichtet BNEF regelmäßig über die Entwicklung der Green Economy und veröffentlicht Schätzungen über globale Investitionsvolumina in saubere Energie und Infrastruktur.
    3. Vereinte Nationen (UNEP): Der United Nations Environment Programme Finance Initiative (UNEP FI) und Berichte der UN zur Klimafinanzierung zeigen ebenfalls globale Investitionsbedarfe und -prognosen für den Übergang zu nachhaltigen Wirtschaftssystemen auf.
    4. IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change): Das IPCC gibt wissenschaftlich fundierte Berichte heraus, die oft die Notwendigkeit massiver Investitionen in grüne Technologien bis 2030 betonen.
  • PRA verschiebt UK-Umsetzung von Basel 3.1 auf 2027: Neue Kapitalanforderungen bleiben im Fokus

    PRA verschiebt UK-Umsetzung von Basel 3.1 auf 2027: Neue Kapitalanforderungen bleiben im Fokus

    Die Prudential Regulation Authority (PRA) hat die Umsetzung von Basel 3.1 im Vereinigten Königreich um ein Jahr auf den 1. Januar 2027 verschoben. Diese Entscheidung, die in Absprache mit dem britischen Finanzministerium getroffen wurde, berücksichtigt die anhaltende Unsicherheit über den Zeitplan der Einführung in den USA. Basel 3.1, eine Reaktion auf die Finanzkrise von 2008, zielt darauf ab, das Risikomanagement der Banken zu verbessern und Kapitalquoten zwischen Institutionen zu standardisieren. Trotz der Verzögerung hält die PRA an der vollständigen Umsetzung bis 2030 fest und passt die Übergangsfristen entsprechend an.

    Basel 3.1, das im CRR3-Regelwerk verankert ist, bringt bedeutende Änderungen bei der Berechnung der Kapitalanforderungen für alle Risikoarten und zielt darauf ab, die Variabilität zu reduzieren und die Konsistenz zwischen Banken zu verbessern. Wichtige Reformen umfassen die Einführung einer 72,5%-Kapitaluntergrenze für IRB-Modelle, strengere Begrenzungen für die Nutzung des Advanced-IRB und detailliertere Standardansätze für Kredit- und operationelle Risiken. Das Rahmenwerk kalibriert außerdem die Leverage Ratio neu, führt einen Puffer für global systemrelevante Banken (G-SIBs) ein und ersetzt die erweiterten Messansätze für operationelle Risiken durch eine einheitliche standardisierte Methode, um eine branchenweite Konsistenz sicherzustellen.

    LPA ist Ihr führender RegTech-Anbieter, der Finanzinstitute und Asset Manager mit innovativen Lösungen unterstützt, um komplexe regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen.

  • EBA Veröffentlicht Leitlinien für MiCAR: Umfassendes Berichtswesen für Emittenten und Dienstleister von Krypto-Assets

    EBA Veröffentlicht Leitlinien für MiCAR: Umfassendes Berichtswesen für Emittenten und Dienstleister von Krypto-Assets

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihren endgültigen Bericht zu den Leitlinien für Templates veröffentlicht, die den zuständigen Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch Emittenten unter der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) helfen sollen.

    Die Berichtspflichten für Emittenten von Asset-Referenced Tokens (ARTs) und E-Money Tokens (EMTs) *Fun Fact: Nicht zu verwechseln mit dem EMT European MiFID Template* umfassen mehrere kritische Templates und spezifische Datenpunkte, um regulatorische Konformität und Transparenz zu gewährleisten. Sie beinhalten die Notwendigkeit, Angaben zu Eigenmitteln zu machen, einschließlich der Mindestanforderungen, Rücklagen, fixen Betriebskosten und Verhältnissen zwischen Eigenmitteln und Rücklagen, mit Anpassungen basierend auf den Ergebnissen von Stresstests. Ebenso wird die Fälligkeitstabelle der Reservevermögenswerte behandelt, bei der Emittenten ihre Vermögenswerte, Zuflüsse und Abflüsse in Zeitabschnitten basierend auf den verbleibenden Laufzeiten zuordnen müssen, wobei eine genaue Marktwertberichterstattung und Währungsumrechnung gewährleistet sein muss.

    Darüber hinaus müssen Emittenten Informationen für die Signifikanzbewertung bereitstellen, wie z. B. die Marktkapitalisierung, Token-Emissionen und wichtige Inhaber qualifizierter Anteile, mit einer Berichterstattung, die auf Akquisitionen, Veräußern oder Änderungen der Beteiligungen abgestimmt ist. Es werden auch Token-Transaktionen, Zuflüsse und Abflüsse, die die EU betreffen, verfolgt, wobei deren Häufigkeit und Gesamtwert bewertet werden. Darüber hinaus betonen die Anweisungen die Verwendung standardisierter Codes, Methodologien und regulatorischer Definitionen, um Konsistenz über verschiedene Berichtstemplates hinweg sicherzustellen.

    Diese Templates verlangen auch eine detaillierte Berichterstattung über die Qualität der Reservevermögenswerte (z. B. Kreditqualität, Liquidität) und die Auswirkungen von Derivaten, um die Einhaltung der EU-Finanzvorschriften wie der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) sicherzustellen. Insgesamt bietet der Rahmen einen umfassenden Ansatz zur Überwachung von ARTs und EMTs hinsichtlich Stabilität, Transparenz und Konformität.

    Die Berichtspflichten für Krypto-Asset-Dienstleister umfassen die Bereitstellung detaillierter Informationen zu Inhabern und Transaktionen unter Verwendung spezifischer Templates. Ein Template erfasst Informationen zu juristischen Personen, die ihren eingetragenen Namen, eindeutige Identifikatoren (wie LEI), die Inhaberklassifikation (Retail oder Non-Retail) und das Land der Registrierung erfordert. Ein weiteres Template konzentriert sich auf natürliche Personen und verlangt den gehashten CONCAT – einen pseudonymisierten Identifikator, der sich aus der Nationalität, dem Geburtsdatum und dem Namen ableitet und über SHA-256 verarbeitet wird – zusammen mit der Klassifikation und dem Land des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Für Transaktionen umfasst die Berichterstattung die Gesamtzahl und den Gesamtwert der Transaktionen, bei denen Krypto-Assets als Zahlungsmittel verwendet werden. Sie kategorisiert Transaktionen als Zuflüsse in die EU (Empfänger innerhalb der EU, Zahler außerhalb) und Abflüsse aus der EU (Zahler innerhalb der EU, Empfänger außerhalb). Die Anforderungen betonen Konsistenz und die Einhaltung regulatorischer Standards, um eine genaue Aggregation der Daten für Emittenten und die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherzustellen.

    Da sich das regulatorische Umfeld für Krypto-Asset-Management weiterentwickelt, können Unternehmen auf LPA zurückgreifen, einen spezialisierten Partner für Asset-Management-Regulierung und regulatorische Berichterstattung, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und ihre Berichterstattungsprozesse zu optimieren.

  • ESMA legt neue Regulierungsstandards für ein verbessertes Liquiditätsmanagement bei kreditvergebenden Investmentfonds unter AIFMD II vor

    ESMA legt neue Regulierungsstandards für ein verbessertes Liquiditätsmanagement bei kreditvergebenden Investmentfonds unter AIFMD II vor

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD II) vorgelegt, die offene kreditvergebende alternative Investmentfonds (AIFs) regeln sollen. Ziel dieser Vorschläge ist es, ein solides Liquiditätsmanagement sicherzustellen, indem Fondsmanager verpflichtet werden, die Systeme zur Verwaltung von Liquiditätsrisiken mit den Anlagestrategien und Rücknahmepolitiken der Fonds in Einklang zu bringen.

    Zu den zentralen Maßnahmen zählen die Festlegung geeigneter Rücknahmepolitiken, das Halten ausreichender liquider Mittel zur Erfüllung von Anlegeranforderungen sowie die Durchführung vierteljährlicher Liquiditätsstresstests. Fondsmanager müssen zudem Systeme implementieren, die Liquiditätsrisiken kontinuierlich überwachen, und dabei Aspekte wie Portfoliodiversifikation, Kreditqualität und Anlegerverhalten berücksichtigen. Die RTS betonen die Bedeutung sorgfältig kalibrierter Liquiditätsmanagement-Instrumente und Stresstestszenarien zur Bewältigung von Marktbelastungen.

    Mit diesen Vorschlägen unterstreicht ESMA ihr Engagement für die Stärkung der Marktstabilität und den Schutz von Anlegern durch mehr Transparenz und Widerstandsfähigkeit in der Verwaltung von kreditvergebenden AIFs.

    LPA ist Ihr bevorzugter und vertrauenswürdiger RegTech-Anbieter, der Sie kompetent durch die bevorstehenden Änderungen der AIFMD-II-Regulierung führt.

  • EU beschließt revulotionären Finanzdaten-Zugang: Was das für Ihre Daten und den Finanzsektor bedeutet

    EU beschließt revulotionären Finanzdaten-Zugang: Was das für Ihre Daten und den Finanzsektor bedeutet

    Der Rat der Europäischen Union hat eine Einigung über den vorgeschlagenen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA) erzielt, der darauf abzielt, ein standardisiertes System für den Austausch von Kundendaten zwischen Finanzinstituten und Dienstleistern zu schaffen. Diese Initiative stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Finanzsektors der EU dar, fördert Innovationen, verbessert die Wettbewerbsfähigkeit und gibt den Verbrauchern mehr Kontrolle über ihre Daten im Zusammenhang mit Finanzinformationen. Der Rahmen wird auf eine Vielzahl von Finanzdaten angewendet, darunter Hypotheken, Kredite, Investitionen, Versicherungsprodukte, Renten und Krypto-Vermögenswerte.

    Gemäß den vorgeschlagenen Regeln werden Finanzinstitute verpflichtet, auf Anfrage einen sicheren und standardisierten Zugang zu Kundendaten zu gewähren, wobei Transparenz gewährleistet und Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum respektiert werden. Verbraucher erhalten Zugang zu Dashboards, mit denen sie ihre Datenberechtigungen in Echtzeit verwalten können, einschließlich der Erteilung, des Widerrufs und der Überwachung von Zugriffsrechten. Um die Verantwortlichkeiten auszugleichen, können Finanzinstitute unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung für die Bereitstellung von Daten erhalten.

    Nach der Zustimmung des Rates werden nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen, um den Gesetzestext endgültig festzulegen. Nach der Verabschiedung wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt zwei Jahre nach der Veröffentlichung in allen Mitgliedstaaten in Kraft, wobei regulatorische technische Standards (RTS) entwickelt werden sollen. Dieser Schritt stellt einen entscheidenden Beitrag zur Anpassung des EU-Finanzsektors an das digitale Zeitalter dar, schützt die Rechte der Verbraucher und fördert Innovationen im Markt.

  • EBA bewertet die Vorteile und Herausforderungen tokenisierter Einlagen

    EBA bewertet die Vorteile und Herausforderungen tokenisierter Einlagen

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat die potenziellen Vorteile und Herausforderungen tokenisierter Einlagen untersucht und dabei die Auswirkungen der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) hervorgehoben. Tokenisierte Einlagen könnten durch Programmierbarkeit und Effizienz überzeugen, indem sie Transaktionen mithilfe von Smart Contracts automatisieren. Dies könnte Kosten senken, Prozesse beschleunigen und komplexe Abwicklungen unterstützen. Diese Vorteile hängen jedoch von spezifischen Gestaltungsentscheidungen und Anwendungsfällen ab.

    DLT-basierte Systeme könnten zudem die Einhaltung von Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) verbessern, da sie Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit erhöhen. Transaktionen, die auf unveränderlichen Ledgern aufgezeichnet werden, können die Echtzeitüberwachung und automatisierte Compliance-Prozesse erleichtern. Dennoch bestehen Herausforderungen, wie etwa das Risiko des Diebstahls privater Schlüssel oder operationelle Schwachstellen.

    Der Verbraucherschutz bleibt ein zentrales Anliegen. Eine breite Akzeptanz könnte durch geringe Finanzbildung, fehlenden Zugang zu digitalen Tools und Ausschlussrisiken erschwert werden. Effektive Aufklärung und Informationen sind entscheidend, um Verwirrung bei Verbrauchern zu vermeiden.

    Auf regulatorischer Seite stellt die Unterscheidung zwischen tokenisierten Einlagen und ähnlichen Instrumenten wie E-Geld-Token (EMTs) eine Herausforderung dar. Die regulatorischen Rahmenbedingungen für Einlagen und EMTs unterscheiden sich erheblich in Bezug auf Rechte, Schutzmaßnahmen und die Berechtigung zur Einlagensicherung.

    Zudem gibt es operationelle Risiken, wie die Abhängigkeit von Dritten für die Bereitstellung der DLT-Infrastruktur und potenzielle Herausforderungen im Liquiditätsmanagement. Die Programmierbarkeit tokenisierter Einlagen könnte die Liquidität von Banken und die Stabilität des Systems beeinflussen, was eine sorgfältige Überwachung und empirische Analyse erfordert.

    Die Ergebnisse der EBA unterstreichen das transformative Potenzial tokenisierter Einlagen, heben jedoch die Notwendigkeit hervor, die damit verbundenen Risiken zu steuern, um das Vertrauen der Verbraucher und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

  • Die regulatorische Zeitleiste für die Finanzbranche im Jahr 2025 umfasst wichtige Meilensteine u.a. in den Bereichen digitale Vermögenswerte, ESG-Compliance und kennzeichnet ein Jahr bedeutender Neuerungen und verstärkter Aufsicht

    Die regulatorische Zeitleiste für die Finanzbranche im Jahr 2025 umfasst wichtige Meilensteine u.a. in den Bereichen digitale Vermögenswerte, ESG-Compliance und kennzeichnet ein Jahr bedeutender Neuerungen und verstärkter Aufsicht

    2025 wird ein entscheidendes Jahr für die EU-Finanzmarktregulierung mit bedeutenden Updates zur Verbesserung der Transparenz, Stärkung des Risikomanagements und Förderung von Innovationen während gleichzeitig aufkommende Herausforderungen in den Bereichen digitale Finanzen und Nachhaltigkeit angegangen werden.


    Aufsicht:

    1. Jul – EBA berät über die Entwürfe zu den Rahmenbedingungen für das AML/CTF-Regelwerk

    1. Jul – Gründung der AMLA einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche


    Fonds:

    2025: ESMA entwirft Regulierungsstandards für AIFMD II

    2025 – ESMA veröffentlicht ihren Bericht über die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken


    Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte:

    30. Juni – Die Kommission macht einen Vorschlag zur Eigenmittelausstattung in Bezug Krypto-Assets im Rahmen der CRR III (Art. 501d)


    ESG:

    21. Mai – Frist für bestehende Fonds zur Einhaltung der ESMA-Leitlinien für Fondsnamen mit ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen
    Mitte 2025 – Review der Level-1-SFDR erwartet


    Retail Investment Strategy:

    Q1 – Trilogverhandlungen zur EU-Retail-Investment-Strategie

    Q4/2025 – Umsetzung der EU-Retail-Investment-Strategie



    2025 leitet eine transformative Phase für die Regulierung der britischen Finanzmärkte ein, mit einem Fokus auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit, Förderung von Innovationen und Anpassung an die sich wandelnden Herausforderungen in den Bereichen digitale Finanzen und Nachhaltigkeit nach dem Brexit.


    Fonds:

    Q2/2025 – Neues Offenlegungspflichten in Bezug auf Privatanleger bei CCIs erwartet


    Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte:

    H1 2025 – HMT entwirft ein neues Regelwerk für Cryptoasset mit anschließendem Review durch die FCA.


    ESG:

    2. April – Ende der FCA-Ausnahmegenehmigungen. Unternehmen müssen die Namens- und Marketingregeln vollständig einhalten

    Mitte 2025 – Potenzielle Überprüfung der Level-1-SFDR

    Dezember – SDR-Berichtspflicht auf Unternehmensebene für große Vermögensverwalter mit mehr als 50 Mrd. GBP AuM

  • ESMA veröffentlicht Abschlussbericht zu Leitlinien für die Klassifizierung von Krypto-Assets

    ESMA veröffentlicht Abschlussbericht zu Leitlinien für die Klassifizierung von Krypto-Assets

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihren Abschlussbericht zu Leitlinien für Vorlagen und standardisierte Tests zur Klassifizierung von Krypto-Assets gemäß Artikel 97(1) der Verordnung (EU) 2023/1114 veröffentlicht. Ziel dieser Leitlinien ist es, harmonisierte Vorlagen für Erklärungen und Rechtsgutachten bereitzustellen, um eine einheitliche Regulierungsklassifikation im Rahmen der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) zu gewährleisten.

    Die Vorlagen beziehen sich auf die Anforderungen gemäß Artikel 8(4), die detaillierte Erklärungen darüber verlangen, warum ein Krypto-Asset nicht als E-Geld-Token (EMT), referenzierter Vermögenswert-Token (ART) oder ein vom Geltungsbereich der MiCAR ausgenommenes Krypto-Asset anzusehen ist. Ebenso müssen gemäß Artikel 17(1) insbesondere Kreditinstitute, die ARTs ausgeben, Rechtsgutachten vorlegen, die bestätigen, dass ihre Vermögenswerte die regulatorischen Klassifikationskriterien erfüllen.

    Die Initiative der ESMA reagiert auf Herausforderungen, denen sich die zuständigen Behörden bei der Überprüfung der Klassifizierung von Krypto-Assets gegenübersehen. Ohne standardisierte Vorlagen bestehen Risiken wie regulatorische Arbitrage, uneinheitliche Anwendungen und mögliche Compliance-Verstöße aufgrund inkonsistenter oder unzureichender Informationen.

    Die Leitlinien führen einen standardisierten Test ein, der eine harmonisierte Bewertung von Krypto-Assets im Rahmen der MiCAR sicherstellt. Dieser Test soll klären, ob ein Krypto-Asset unter die Titel II, III oder IV der MiCAR fällt und somit den Klassifizierungsprozess vereinfachen. Die ESMA betont dabei die Bedeutung, eine Balance zwischen Harmonisierung und Flexibilität zu schaffen, da die nationalen Interpretationen ähnlicher Finanzprodukte variieren können.

    Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen stellt die ESMA sicher, dass die zuständigen Behörden detaillierte und konsistente Informationen erhalten. Dies stärkt den regulatorischen Rahmen, verringert Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und minimiert die Risiken regulatorischer Arbitrage.

    Die Veröffentlichung dieser Leitlinien stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines einheitlichen Ansatzes zur Regulierung von Krypto-Assets in der EU dar. Sie bietet Klarheit für Emittenten und verbessert die Stabilität der Märkte.

  • EBA veröffentlicht Konsultationspapier zu den RTS für den IRB-Ansatz unter CRR III

    EBA veröffentlicht Konsultationspapier zu den RTS für den IRB-Ansatz unter CRR III

    Strengere Standards: Keine Tricks mehr bei Bewertungssystem-Änderungen

    Die EBA hat ein Konsultationspapier zu den Entwürfen der Regulierungsstandards (Draft Regulatory Technical Standards) veröffentlicht, die die delegierte Verordnung (EU) Nr. 529/2014 ändern. Diese ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf die Bewertung der Wesentlichkeit von Erweiterungen und Änderungen des Internal Ratings-Based (IRB)-Ansatzes.

    Es führt strengere Standards für die Bewertung von Änderungen an Bewertungssystemen ein, um eine konsistente und umfassende Bewertung ihrer Wesentlichkeit sicherzustellen. Eine wesentliche Neuerung ist das Verbot, wesentliche Erweiterungen oder Änderungen in kleinere, weniger bedeutende Änderungen aufzuteilen, um eine regulatorische Prüfung zu umgehen. Zusammenhängende Änderungen werden nun zusammengefasst, unabhängig davon, ob sie gleichzeitig oder nacheinander erfolgen, und Änderungen, die mehrere Bewertungssysteme betreffen, werden gemeinsam betrachtet.

    Es wurden klare Formeln zur Berechnung der Auswirkungen von Änderungen eingeführt, die sich auf das Verhältnis der Differenz zwischen den risikogewichteten Forderungsbeträgen vor und nach der Änderung konzentrieren. Diese Berechnungen gelten für Erweiterungen des Anwendungsbereichs eines Bewertungssystems und sind nun institutionsübergreifend standardisiert. Darüber hinaus sind die Institute verpflichtet, verbesserte Dokumentationen für Änderungen vorzulegen, die eine vorherige Genehmigung oder Benachrichtigung erfordern. Dazu gehören Bewertungen der Modellleistung, unabhängige Validierungsberichte und quantitative Auswirkungen der Änderungen auf Risikokennzahlen oder Kapitalanforderungen.

    Bemerkenswert ist, dass die Änderungen einige Verweise auf das Advanced Measurement Approach (AMA)-Rahmenwerk entfernen, um die regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf den AMA zu vereinfachen. Das Hauptziel dieser Überarbeitungen ist es, die Aufsicht über interne Bewertungssysteme zu stärken, genauere Bewertungen der Risikoauswirkungen zu gewährleisten und die Qualität und Transparenz der den Aufsichtsbehörden bereitgestellten Informationen zu verbessern.

    Kunden, die den IRB-Ansatz anstelle des Standardansatzes in Betracht ziehen, sollten beachten, dass die neue Output-Floor-Regelung der CRR III sie verpflichtet, den Standardansatz parallel zu berechnen. Nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2030 wird der Output-Floor sicherstellen, dass die risikogewichteten Positionswerte nach dem IRB-Ansatz nicht unter 72,5 % der nach dem Standardansatz berechneten Werte liegen. Diese zusätzliche Anforderung könnte die Kosten und die Komplexität der Einführung des IRB-Ansatzes beeinflussen.