Category: Regulierung

  • ESMA schlägt wichtige Änderungen am Abwicklungsrahmen zur Unterstützung des T+1-Übergangs vor

    ESMA schlägt wichtige Änderungen am Abwicklungsrahmen zur Unterstützung des T+1-Übergangs vor

    13. Oktober 2025 – Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen für umfassende Änderungen an den Regulatory Technical Standards (RTS) zur Abwicklungsdisziplin veröffentlicht.

    Ziel der vorgeschlagenen Anpassungen ist es, die Abwicklungseffizienz in der EU zu erhöhen, den Übergang auf einen verkürzten Abwicklungszyklus (T+1) bis zum 11. Oktober 2027 zu unterstützen und den administrativen Aufwand für Zentralverwahrer (CSDs) sowie Marktteilnehmer zu verringern.

    Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
    Gleichtägige (Handelstag-)Fristen für Handelsallokationen und Abwicklungsanweisungen,
    Maschinenlesbare Formate für Allokationen und Bestätigungen,
    Die verpflichtende Umsetzung zentraler Funktionalitäten wie Hold and Release, Auto-Partial Settlement und Auto-Collateralisation,
    Aktualisierte Vorgaben für die Überwachung und Berichterstattung von Abwicklungsfehlern,
    Ein stufenweiser Implementierungsplan mit Beginn im Dezember 2026 und Abschluss bis 11. Oktober 2027, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

    Die ESMA empfiehlt Marktinfrastrukturen, Finanzintermediären und ihren Kunden, diese regulatorischen Änderungen als zentrales Element ihrer T+1-Transformationsstrategie zu betrachten.

    Die vorgeschlagenen Änderungen wurden der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt, die innerhalb von drei Monaten über deren Annahme entscheiden wird.

    Quelle: European Securities and Markets Authority (ESMA), Final Report on Settlement Discipline RTS Amendments, 13. Oktober 2025.

  • EFAMA Regulatory Recap KW9/2025: Neue ESG-Rating-Vorschriften und Fonds-Konsolidierung im Fokus

    EFAMA Regulatory Recap KW9/2025: Neue ESG-Rating-Vorschriften und Fonds-Konsolidierung im Fokus

    Die European Fund and Asset Management Association (EFAMA) hat in dieser Woche wichtige regulatorische Entwicklungen bekannt gegeben, die weitreichende Auswirkungen auf die europäische Asset-Management-Branche haben. Zwei zentrale Themen standen im Fokus:


    1. Neue ESG-Rating-Vorschriften – Transparenz und Kontrolle gestärkt
    Das Europäische Parlament hat neue ESG-Rating-Vorschriften verabschiedet, die eine stärkere Regulierung von ESG-Bewertungsdienstleistern vorsehen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz in der Nachhaltigkeitsbewertung zu erhöhen und Greenwashing entgegenzuwirken. EFAMA begrüßt diesen Schritt, fordert jedoch eine noch umfassendere Regulierung aller ESG-Datenprodukte.


    ➡ Kernaussagen:


    ESG-Rating-Anbieter müssen sich künftig von der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) autorisieren lassen.
    Die neuen Vorschriften stärken das Vertrauen in ESG-Investitionen und ermöglichen eine bessere Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsbewertungen.
    EFAMA fordert eine weitergehende Regulierung, um die Integrität des ESG-Sektors langfristig zu gewährleisten.


    2. Fonds-Konsolidierung allein reicht nicht aus – EFAMA fordert alternative Strategie
    In der neuesten Market Insights-Publikation stellt EFAMA infrage, ob eine reine Fonds-Konsolidierung in Europa wirklich zu niedrigeren Kosten führt. Stattdessen schlägt der Verband vor, dass Asset Manager auf größere Fondsvolumina setzen sollten, um Skaleneffekte besser zu nutzen.


    ➡ Wichtige Erkenntnisse:


    Der Vergleich mit den USA zeigt, dass größere Fondsvolumina anstelle einer Konsolidierung eine effektivere Kostenreduktion bewirken.
    Skaleneffekte könnten europäischen Fondsmanagern helfen, wettbewerbsfähiger zu bleiben und Margendruck zu reduzieren.
    Die Debatte über eine effizientere Fondsstrukturierung dürfte in den kommenden Monaten weiter an Bedeutung gewinnen.


    LPA Insight: Regulatorische Herausforderungen meistern – mit den richtigen Technologien


    Die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen, dass RegTech-Lösungen und innovative Digital-Compliance-Tools für Asset Manager immer wichtiger werden. Als führender Anbieter von Technologielösungen für das Asset- und Wealth-Management unterstützt LPA Lucht Probst Associates Finanzdienstleister dabei, regulatorische Anforderungen effizient umzusetzen:


    🔹 Automatisierte ESG-Reporting-Lösungen – Nahtlose Integration in bestehende Prozesse zur Einhaltung neuer ESG-Vorschriften.
    🔹 Digitale Fondsstrukturanalyse – Optimierung von Fondsstrategien durch datengetriebene Modelle.
    🔹 Regulatorische Compliance-Plattformen – Effiziente Verwaltung von Richtlinien zur Einhaltung europäischer Regulierungen.


    ➡ Mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte Lösungen im Bereich RegTech & Asset Management.


    Mit diesen Entwicklungen zeigt sich erneut, dass Asset Manager in Europa mit zunehmenden regulatorischen Herausforderungen konfrontiert sind. Unternehmen, die frühzeitig auf digitale Lösungen setzen, können nicht nur Compliance-Risiken minimieren, sondern auch ihre operative Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig steigern.


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  • EBA billigt Änderungen der Europäischen Kommission zu Interessenkonflikten bei Asset-Referenced Tokens

    EBA billigt Änderungen der Europäischen Kommission zu Interessenkonflikten bei Asset-Referenced Tokens

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat die wesentlichen Änderungen der Europäischen Kommission am finalen Entwurf der technischen Regulierungsstandards (RTS) zu Interessenkonflikten für Emittenten von Asset-Referenced Tokens gebilligt. Die EBA akzeptiert die Änderungen unter der Voraussetzung, dass Mechanismen zur Risikokontrolle in die endgültige Version aufgenommen werden. Eine zentrale Änderung reduziert den Umfang „persönlicher Transaktionen“, indem Anteilseigner oder Mitglieder ausgeschlossen werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Europäische Kommission hat diesen Umfang weiter eingeschränkt und den Fokus auf die Geschäftsleitung und Mitarbeiter gelegt. Eine weitere bedeutende Änderung spezifiziert die Anwendbarkeit bestimmter RTS-Bestimmungen auf verbundene Personen und klärt vertragliche Regelungen. Zudem wurden Verweise auf Mechanismen zur Risikokontrolle bei variabler Vergütung entfernt, sollen aber nach Gesprächen mit der EBA wieder aufgenommen werden. Detaillierte Berichtspflichten zum Management von Interessenkonflikten wurden durch eine allgemeine Anforderung ersetzt. Die EBA erkennt diese Änderungen als wesentlich an, hält sie jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für akzeptabel. Nicht wesentliche Änderungen betreffen strukturelle und sprachliche Anpassungen zur Verbesserung der Klarheit und Rechtskonsistenz.