Category: Rechtliches

  • FCA stellt neue 5-Jahres-Strategie vor: Smartere Regulierung, mehr Innovation und Verbraucherschutz

    FCA stellt neue 5-Jahres-Strategie vor: Smartere Regulierung, mehr Innovation und Verbraucherschutz


    Die britische Financial Conduct Authority (FCA) hat eine neue 5-Jahres-Strategie (2025-2030) veröffentlicht. Ziel ist es, Vertrauen in den Finanzmarkt zu stärken, Risiken neu zu bewerten und nachhaltiges Wachstum zu fördern.

    Vier strategische Schwerpunkte:

    • Smartere Regulierung: Effizientere, technologiegestützte Prozesse für eine gezielte und verhältnismäßige Aufsicht.
    • Wirtschaftswachstum fördern: Innovationsfreundliches Umfeld schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit des britischen Finanzsektors sichern.
    • Verbraucher stärken: Bessere Informationen, höhere Transparenz und stärkere Verbraucherrechte für fundierte finanzielle Entscheidungen.
    • Finanzkriminalität bekämpfen: Strengere Maßnahmen gegen Missbrauch regulatorischer Privilegien und Unterstützung von Unternehmen als erste Verteidigungslinie.

    Regulatorische Maßnahmen im Überblick:

    • Modernisierung der Aufsicht: Weniger aufwändige Verfahren für konforme Unternehmen, Digitalisierung der Zulassungsprozesse und Überprüfung regulatorischer Berichtspflichten.
    • Technologie-Offensive: Ausbau digitaler Fähigkeiten und Systeme zur effizienteren Bearbeitung von über 100.000 Fällen pro Jahr.
    • Integration der Payment Systems Regulator: Weiterentwicklung von Open Banking zu Open Finance zur Förderung von Innovation, Kostensenkungen und besseren Verbraucherinformationen.
    • Reform des Kapitalmarkts: Vereinfachung des britischen Listing-Regimes zur Erleichterung der Kapitalbeschaffung.

    Mit dieser Strategie setzt die FCA auf eine effizientere Regulierung, stärkere Verbraucherrechte und ein innovationsfreundliches Finanzökosystem.

    Quelle: FCA, „FCA launches 5-year strategy to support growth and improve lives“, 25.03.2025.

  • Regulatorische Warnung: EU Accessibility Act – Inkrafttreten ab dem 28. Juni 2025

    Regulatorische Warnung: EU Accessibility Act – Inkrafttreten ab dem 28. Juni 2025

    Der EU Accessibility Act (EAA) und die nationalen Umsetzungsgesetze (z. B. in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) treten am 28. Juni 2025 in Kraft. Sie verpflichten Produkthersteller, Dienstleistungsunternehmen und Händler in der gesamten EU, umfangreiche Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Ziel dieser Vorschriften ist es, eine vollständige digitale Teilhabe und den barrierefreien Zugang zu Informationen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, sicherzustellen und ein einheitliches, branchenübergreifendes rechtlichen Rahmenwerk zu schaffen.

    Wichtige Anwendungsfälle:

    Unternehmen müssen sicherstellen, dass Vertragsdokumente, Websites, Kundenportale, Informationen zur Funktionsweise eines Produkts und Dienstleistungen barrierefrei sind. Dazu gehören:
    ✔ Digitale Barrierefreiheit für Produktinformations-Websites, Kundenportale, Authentifizierungs- & Identifikationsdienste sowie für Dokumente & E-Mails mit produkt- oder dienstleistungsbezogenen Informationen.
    ✔ Barrierefreie Kundeninteraktionspunkte, wie Call-Center und Kundenservices.
    ✔ Technische Konformität von Dokumenten, insbesondere die Einhaltung des PDF/UA-Standards für maschinelle Lesbarkeit.
    ✔ Soweit anwendbar, Verwendung einer klaren und einfachen Sprache, um die Verständlichkeit zu verbessern.

    Nichtbeachtung kann zu Geldstrafen, Einschränkungen im Tagesgeschäft oder anderen rechtlichen Maßnahmen auf nationaler Ebene führen.

    Auswirkungen auf Finanzdienstleistungen:

    Die Verordnung verpflichtet Finanzdienstleister ausdrücklich, Bankdienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst sowohl technische Anpassungen als auch inhaltliche Vereinfachungen, um beispielsweise eine bessere Zugänglichkeit von Anlageberatungen und damit verbundenen Dienstleistungen zu gewährleisten. Trotz der bevorstehenden Einführung bleiben viele Aspekte des inhaltlichen Anwendungsbereichs der Vorschriften unklarEin Beispiel: Die geforderte Verständlichkeit und Barrierefreiheit von Basisinformationsblättern (BIBs):

    Laut dem EAA muss die Sprache in solchen Dokumenten verständlich sein und darf nicht über das B2-Komplexitätsniveau hinausgehen. Allerdings müssen BIBs gemäß Art. 6(4)(c) der PRIIPs-Verordnung bereits klar, prägnant und verständlich formuliert sein. Da der Inhalt und die Struktur der BIBs (einschließlich vorformulierter Textbausteine) streng durch die PRIIPs-Verordnung vorgegeben sind, liegt es nahe, anzunehmen, dass BIBs bereits B2-konform sind.

    Aber selbst wenn man von B2-Konformität ausgeht, wie steht es um die technische Barrierefreiheit des BIBs‘ Formats? Muss ein BIB in einem Textformat verfügbar sein, das die Erstellung alternativer unterstützender (sensorischer) Formate ermöglicht, sodass Anleger Inhalte über verschiedene Darstellungsformen und Sinneskanäle wahrnehmen können? Wäre PDF/UA dann ein akzeptables Format für die Einhaltung der Vorschriften?

    Ähnliche Fragen stellen sich für andere verpflichtende Dokumente, wie etwa Endgültige Bedingungen (Final Terms). Einige Branchenverbände haben Anfragen an das zuständige Ministerium oder Aufsichtsbehörden gestellt, aber in vielen Fällen wurden noch keine Antworten gegeben oder – falls doch – bieten die veröffentlichten FAQs keine ausreichende Umsetzungshilfe im Einzelfall.

    Wichtige Maßnahmen: Trotz der unklaren Reichweite in vielfältigen operativen Aspekten rückt die Umsetzungsfrist im Jahr 2025 näher. Unternehmen, die in der EU tätig sind, sollten ihre Barrierefreiheitsstrategien bewerten und sich entsprechend auf die Einhaltung der Vorschriften vorbereiten, um Bußgelder und Störungen des Tagesgeschäfts zu vermeiden.

  • ESMA veröffentlicht Ergebnisse der Umfrage zu Legal Entity Identifiers

    ESMA veröffentlicht Ergebnisse der Umfrage zu Legal Entity Identifiers

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die Ergebnisse ihrer Umfrage zu Legal Entity Identifiers vom Oktober 2024 veröffentlicht. Die Umfrage beiinhaltet Rückmeldungen von 136 Teilnehmern aus 26 Ländern zur Nutzung verschiedener Identifikatoren in der Finanzberichterstattung. 76 % der Befragten richteten ihre Systeme auf spezifische juristische Identifikatoren aus, wobei 83 % den Legal Entity Identifier (LEI) bevorzugten. Die Kosten für die entsprechende Anpassung der Systeme lagen dabei zwischen 3.000 € und 4,5 Millionen €, mit einem Median von 40.000 €. Viele Teilnehmer betonten hohe Kosten und betriebliche Komplexität bei der Einführung neuer Identifikatoren. Die Mehrheit (86 % der Nicht-Verbandsbefragten und 89 % der Verbände) bevorzugte den LEI zur Identifikation juristischer Personen. Zwei regionale Verbände sprachen sich jedoch explizit für den EUID als Alternative aus.

  • Green Economy meets Regulation: Wie unsere SaaS-Lösung Asset Manager bei ESG- und SFDR-Herausforderungen stärkt

    Green Economy meets Regulation: Wie unsere SaaS-Lösung Asset Manager bei ESG- und SFDR-Herausforderungen stärkt

    In den letzten Jahren hat die Green Economy ein beeindruckendes Wachstum erlebt, getragen von steigenden Investitionen in erneuerbare Energien, nachhaltige Infrastruktur und klimafreundliche Technologien. Mit einem globalen Investitionsvolumen, das bis 2030 auf 4 Billionen US-Dollar* anwachsen soll, bietet diese Entwicklung enorme Chancen – insbesondere für Asset Manager und Fondsanbieter. Doch diese Chancen gehen mit zunehmenden regulatorischen Anforderungen einher, die Unternehmen dazu zwingen, ihre Reporting- und Compliance-Prozesse neu zu definieren.

    Aktuell sind regulatorische Rahmenwerke wie die EU-Taxonomie, die Offenlegungsverordnung (SFDR) und die ESG-Offenlegungspflichten der ESMA und EBA von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus setzen nationale Aufsichtsbehörden wie die BaFin (Deutschland) und die FCA (UK) verstärkt auf detaillierte Richtlinien zur Einhaltung von ESG-Standards. Die kürzlich veröffentlichten Ergänzungen zur SFDR (EU) / SDR (UK) sowie die anstehenden Aktualisierungen der ESG-Standards durch die ESMA und FCA bringen neue Herausforderungen, aber auch klare Chancen für die Finanzbranche mit sich.

    Technologie als Schlüssel zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen

    Mit der rasanten Weiterentwicklung der Green Economy ist klar, dass Technologie eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der regulatorischen Anforderungen spielt. Insbesondere SaaS-Lösungen (Software-as-a-Service) ermöglichen es Asset Managern, auf effiziente und kosteneffektive Weise mit den dynamischen regulatorischen Rahmenbedingungen Schritt zu halten.

    LPA hat mit seiner Capmatix AM Plattform eine Lösung geschaffen, die Asset Manager, Banken und Versicherungsunternehmen dabei unterstützt, die regulatorischen Anforderungen der ESMA, BaFin, FCA und anderer Aufsichtsbehörden präzise und effizient umzusetzen. Unsere SaaS-Lösung bietet umfassende Funktionen, um:

    1. Compliance und regulatorische Anforderungen sicherzustellen:
      Mit den neuesten Updates des ESG-EET-Standards 1.1.3 und einer automatisierten Abbildung aller relevanten Felder können Sie als Asset Manager, Versicherung, Bank über unsere Cloud Plattform Capmatix AM jegliche SFDR-, MiFID-II-, Solvency II- und PRIIPs-Vorgaben problemlos erfüllen.
    2. Datenmanagement zu vereinfachen:
      Unsere Capmatix AM Plattform ermöglicht die Erhebung, Klassifizierung und Integration sämtlicher ESG-Kennzahlen gemäß Artikel 8 und 9 der SFDR sowie die Berücksichtigung der Principal Adverse Impacts (PAI).
    3. Berichterstattung (Reportings) und Transparenz zu optimieren:
      Durch die Automatisierung von vorvertraglichen und jährlichen Berichten (PRIIPs, Solvency II Risk-Reportings etc.) sowie die Einhaltung jurisdiktionaler Anforderungen – von der EU bis zum Vereinigten Königreich – können Sie als Asset Manager konsistente und revisionssichere Dokumentationen einfach und unkompliziert über uns (LPA) erstellen. Fokussieren Sie sich auf ihren erfolgreichen Vertrieb und das Portfoliomanagement! Wir entlasten ihre maintenance Kosten und reduzieren die zeitlichen Aufwände für regulatorische Reportings.

    RegTech für die nachhaltige Transformation

    Die neuesten regulatorischen Entwicklungen machen deutlich, dass ESG-Compliance nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil sein kann. Mit unserer Capmatix AM Plattform bieten wir Unternehmen ein leistungsstarkes Werkzeug, um die Chancen der Green Economy Investment Strategy  und der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Investments optimal zu nutzen und gleichzeitig regulatorische Sicherheit zu gewährleisten.
    Angesichts der wachsenden Bedeutung nachhaltiger Investments und der regulatorischen Anforderungen laden wir Sie ein, mit LPA zusammenzuarbeiten und Teil der Transformation zu werden. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft des Asset Managements gestalten – nachhaltig, compliant und innovativ.

    * Die Aussage über ein globales Investitionsvolumen von 4 Billionen US-Dollar bis 2030 stammt aus verschiedenen Berichten und Prognosen führender Institutionen und Organisationen. Die Zahl wird oft im Zusammenhang mit der globalen Umstellung auf saubere Energie und Infrastruktur genannt. Sie basiert auf Hochrechnungen, die den steigenden Kapitalbedarf für Technologien wie Solar- und Windenergie, Wasserstoff, Smart Grids, nachhaltigen Transport und energieeffizientes Bauen berücksichtigen.

    Quellen:

    1. International Energy Agency (IEA): Die IEA veröffentlicht Berichte wie den World Energy Outlook, in denen Investitionen in erneuerbare Energien und saubere Technologien geschätzt werden.
    2. BloombergNEF (BNEF): Als führender Anbieter für nachhaltige Investitionsdaten berichtet BNEF regelmäßig über die Entwicklung der Green Economy und veröffentlicht Schätzungen über globale Investitionsvolumina in saubere Energie und Infrastruktur.
    3. Vereinte Nationen (UNEP): Der United Nations Environment Programme Finance Initiative (UNEP FI) und Berichte der UN zur Klimafinanzierung zeigen ebenfalls globale Investitionsbedarfe und -prognosen für den Übergang zu nachhaltigen Wirtschaftssystemen auf.
    4. IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change): Das IPCC gibt wissenschaftlich fundierte Berichte heraus, die oft die Notwendigkeit massiver Investitionen in grüne Technologien bis 2030 betonen.
  • EBA Veröffentlicht Leitlinien für MiCAR: Umfassendes Berichtswesen für Emittenten und Dienstleister von Krypto-Assets

    EBA Veröffentlicht Leitlinien für MiCAR: Umfassendes Berichtswesen für Emittenten und Dienstleister von Krypto-Assets

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihren endgültigen Bericht zu den Leitlinien für Templates veröffentlicht, die den zuständigen Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch Emittenten unter der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) helfen sollen.

    Die Berichtspflichten für Emittenten von Asset-Referenced Tokens (ARTs) und E-Money Tokens (EMTs) *Fun Fact: Nicht zu verwechseln mit dem EMT European MiFID Template* umfassen mehrere kritische Templates und spezifische Datenpunkte, um regulatorische Konformität und Transparenz zu gewährleisten. Sie beinhalten die Notwendigkeit, Angaben zu Eigenmitteln zu machen, einschließlich der Mindestanforderungen, Rücklagen, fixen Betriebskosten und Verhältnissen zwischen Eigenmitteln und Rücklagen, mit Anpassungen basierend auf den Ergebnissen von Stresstests. Ebenso wird die Fälligkeitstabelle der Reservevermögenswerte behandelt, bei der Emittenten ihre Vermögenswerte, Zuflüsse und Abflüsse in Zeitabschnitten basierend auf den verbleibenden Laufzeiten zuordnen müssen, wobei eine genaue Marktwertberichterstattung und Währungsumrechnung gewährleistet sein muss.

    Darüber hinaus müssen Emittenten Informationen für die Signifikanzbewertung bereitstellen, wie z. B. die Marktkapitalisierung, Token-Emissionen und wichtige Inhaber qualifizierter Anteile, mit einer Berichterstattung, die auf Akquisitionen, Veräußern oder Änderungen der Beteiligungen abgestimmt ist. Es werden auch Token-Transaktionen, Zuflüsse und Abflüsse, die die EU betreffen, verfolgt, wobei deren Häufigkeit und Gesamtwert bewertet werden. Darüber hinaus betonen die Anweisungen die Verwendung standardisierter Codes, Methodologien und regulatorischer Definitionen, um Konsistenz über verschiedene Berichtstemplates hinweg sicherzustellen.

    Diese Templates verlangen auch eine detaillierte Berichterstattung über die Qualität der Reservevermögenswerte (z. B. Kreditqualität, Liquidität) und die Auswirkungen von Derivaten, um die Einhaltung der EU-Finanzvorschriften wie der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) sicherzustellen. Insgesamt bietet der Rahmen einen umfassenden Ansatz zur Überwachung von ARTs und EMTs hinsichtlich Stabilität, Transparenz und Konformität.

    Die Berichtspflichten für Krypto-Asset-Dienstleister umfassen die Bereitstellung detaillierter Informationen zu Inhabern und Transaktionen unter Verwendung spezifischer Templates. Ein Template erfasst Informationen zu juristischen Personen, die ihren eingetragenen Namen, eindeutige Identifikatoren (wie LEI), die Inhaberklassifikation (Retail oder Non-Retail) und das Land der Registrierung erfordert. Ein weiteres Template konzentriert sich auf natürliche Personen und verlangt den gehashten CONCAT – einen pseudonymisierten Identifikator, der sich aus der Nationalität, dem Geburtsdatum und dem Namen ableitet und über SHA-256 verarbeitet wird – zusammen mit der Klassifikation und dem Land des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Für Transaktionen umfasst die Berichterstattung die Gesamtzahl und den Gesamtwert der Transaktionen, bei denen Krypto-Assets als Zahlungsmittel verwendet werden. Sie kategorisiert Transaktionen als Zuflüsse in die EU (Empfänger innerhalb der EU, Zahler außerhalb) und Abflüsse aus der EU (Zahler innerhalb der EU, Empfänger außerhalb). Die Anforderungen betonen Konsistenz und die Einhaltung regulatorischer Standards, um eine genaue Aggregation der Daten für Emittenten und die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherzustellen.

    Da sich das regulatorische Umfeld für Krypto-Asset-Management weiterentwickelt, können Unternehmen auf LPA zurückgreifen, einen spezialisierten Partner für Asset-Management-Regulierung und regulatorische Berichterstattung, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und ihre Berichterstattungsprozesse zu optimieren.

  • Die regulatorische Zeitleiste für die Finanzbranche im Jahr 2025 umfasst wichtige Meilensteine u.a. in den Bereichen digitale Vermögenswerte, ESG-Compliance und kennzeichnet ein Jahr bedeutender Neuerungen und verstärkter Aufsicht

    Die regulatorische Zeitleiste für die Finanzbranche im Jahr 2025 umfasst wichtige Meilensteine u.a. in den Bereichen digitale Vermögenswerte, ESG-Compliance und kennzeichnet ein Jahr bedeutender Neuerungen und verstärkter Aufsicht

    2025 wird ein entscheidendes Jahr für die EU-Finanzmarktregulierung mit bedeutenden Updates zur Verbesserung der Transparenz, Stärkung des Risikomanagements und Förderung von Innovationen während gleichzeitig aufkommende Herausforderungen in den Bereichen digitale Finanzen und Nachhaltigkeit angegangen werden.


    Aufsicht:

    1. Jul – EBA berät über die Entwürfe zu den Rahmenbedingungen für das AML/CTF-Regelwerk

    1. Jul – Gründung der AMLA einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche


    Fonds:

    2025: ESMA entwirft Regulierungsstandards für AIFMD II

    2025 – ESMA veröffentlicht ihren Bericht über die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken


    Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte:

    30. Juni – Die Kommission macht einen Vorschlag zur Eigenmittelausstattung in Bezug Krypto-Assets im Rahmen der CRR III (Art. 501d)


    ESG:

    21. Mai – Frist für bestehende Fonds zur Einhaltung der ESMA-Leitlinien für Fondsnamen mit ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen
    Mitte 2025 – Review der Level-1-SFDR erwartet


    Retail Investment Strategy:

    Q1 – Trilogverhandlungen zur EU-Retail-Investment-Strategie

    Q4/2025 – Umsetzung der EU-Retail-Investment-Strategie



    2025 leitet eine transformative Phase für die Regulierung der britischen Finanzmärkte ein, mit einem Fokus auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit, Förderung von Innovationen und Anpassung an die sich wandelnden Herausforderungen in den Bereichen digitale Finanzen und Nachhaltigkeit nach dem Brexit.


    Fonds:

    Q2/2025 – Neues Offenlegungspflichten in Bezug auf Privatanleger bei CCIs erwartet


    Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte:

    H1 2025 – HMT entwirft ein neues Regelwerk für Cryptoasset mit anschließendem Review durch die FCA.


    ESG:

    2. April – Ende der FCA-Ausnahmegenehmigungen. Unternehmen müssen die Namens- und Marketingregeln vollständig einhalten

    Mitte 2025 – Potenzielle Überprüfung der Level-1-SFDR

    Dezember – SDR-Berichtspflicht auf Unternehmensebene für große Vermögensverwalter mit mehr als 50 Mrd. GBP AuM

  • EBA veröffentlicht Konsultationspapier zu den RTS für den IRB-Ansatz unter CRR III

    EBA veröffentlicht Konsultationspapier zu den RTS für den IRB-Ansatz unter CRR III

    Strengere Standards: Keine Tricks mehr bei Bewertungssystem-Änderungen

    Die EBA hat ein Konsultationspapier zu den Entwürfen der Regulierungsstandards (Draft Regulatory Technical Standards) veröffentlicht, die die delegierte Verordnung (EU) Nr. 529/2014 ändern. Diese ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf die Bewertung der Wesentlichkeit von Erweiterungen und Änderungen des Internal Ratings-Based (IRB)-Ansatzes.

    Es führt strengere Standards für die Bewertung von Änderungen an Bewertungssystemen ein, um eine konsistente und umfassende Bewertung ihrer Wesentlichkeit sicherzustellen. Eine wesentliche Neuerung ist das Verbot, wesentliche Erweiterungen oder Änderungen in kleinere, weniger bedeutende Änderungen aufzuteilen, um eine regulatorische Prüfung zu umgehen. Zusammenhängende Änderungen werden nun zusammengefasst, unabhängig davon, ob sie gleichzeitig oder nacheinander erfolgen, und Änderungen, die mehrere Bewertungssysteme betreffen, werden gemeinsam betrachtet.

    Es wurden klare Formeln zur Berechnung der Auswirkungen von Änderungen eingeführt, die sich auf das Verhältnis der Differenz zwischen den risikogewichteten Forderungsbeträgen vor und nach der Änderung konzentrieren. Diese Berechnungen gelten für Erweiterungen des Anwendungsbereichs eines Bewertungssystems und sind nun institutionsübergreifend standardisiert. Darüber hinaus sind die Institute verpflichtet, verbesserte Dokumentationen für Änderungen vorzulegen, die eine vorherige Genehmigung oder Benachrichtigung erfordern. Dazu gehören Bewertungen der Modellleistung, unabhängige Validierungsberichte und quantitative Auswirkungen der Änderungen auf Risikokennzahlen oder Kapitalanforderungen.

    Bemerkenswert ist, dass die Änderungen einige Verweise auf das Advanced Measurement Approach (AMA)-Rahmenwerk entfernen, um die regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf den AMA zu vereinfachen. Das Hauptziel dieser Überarbeitungen ist es, die Aufsicht über interne Bewertungssysteme zu stärken, genauere Bewertungen der Risikoauswirkungen zu gewährleisten und die Qualität und Transparenz der den Aufsichtsbehörden bereitgestellten Informationen zu verbessern.

    Kunden, die den IRB-Ansatz anstelle des Standardansatzes in Betracht ziehen, sollten beachten, dass die neue Output-Floor-Regelung der CRR III sie verpflichtet, den Standardansatz parallel zu berechnen. Nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2030 wird der Output-Floor sicherstellen, dass die risikogewichteten Positionswerte nach dem IRB-Ansatz nicht unter 72,5 % der nach dem Standardansatz berechneten Werte liegen. Diese zusätzliche Anforderung könnte die Kosten und die Komplexität der Einführung des IRB-Ansatzes beeinflussen.

  • FINMA ergänzt Transparenzpflichten zu Klimarisiken in 2023

    FINMA ergänzt Transparenzpflichten zu Klimarisiken in 2023

    Im Jahr 2021 hat die FINMA das Offenlegungsrundschreiben um klimabezogene Finanzrisiken erweitert, woraufhin die Finanzinstitute der Kategorien 1 und 2 entsprechende Offenlegungen nach zahlreichen Kriterien aufgebaut haben. Mittelfristig werden auch zahlreiche andere Finanzinstitute eine Klimaberichterstattung veröffentlichen müssen (z.B. auf der Grundlage der TCFD).

    Diese Offenlegungen wurden Ende November 2022 seitens FINMA beurteilt und in einem Bericht zusammenfasst. Finanzinstitute sind verpflichtet, der Öffentlichkeit eine Vielzahl von Aspekten im Zusammenhang mit Klimarisiken zu erläutern und offenzulegen.

    Diese Aspekte sind folgende:

    • Klimabezogene Finanzrisiken und deren Einfluss auf die Geschäfts- und Risikostrategie
    • Auswirkungen auf die bestehenden Risikokategorien wie Markt-/ Kredit-/ oder operationelle Risiken
    • Risikomanagementstrukturen und -prozesse für die Identifizierung, Bewertung und Behandlung
    • Quantitative Informationen einschliesslich des Beschriebs der verwendeten Methodologien
    • Spezifische neue Governance Strukturen

    Dennoch ist die FINMA mit den bisherigen Bemühungen unzufrieden, da die Berichte zu wenig transparent und schwer zu interpretieren sind. Teilweise sind die gewünschten Informationen nur bedingt auffindbar und eine Vergleichbarkeit untereinander ist kaum gegeben.

    Nachfolgende Probleme wurden im Bericht aufgegriffen:

    • Sofern Verweise möglich sind, müssen diese eindeutig sein und einen klaren Bezug zu klimabedingten finanziellen Risiken aufweisen.
    • Die Governance muss gezielt um einen klimabezogenen Risikorahmen ergänzt werden. In dieser Hinsicht sind Angaben, die allgemeine Governance-Strukturen und -Prozesse beschreiben, nicht ausreichend.
    • Die bloße Identifizierung von Risiken ist nicht ausreichend. Vielmehr müssen die spezifischen Auswirkungen auf die Geschäftsstrategie und das Risikoprofil analysiert und offengelegt werden.
    • Die Risikomanagementstrukturen und -prozesse müssen spezifisch nach Klimakriterien erfolgen und sich von generischen Beschreibungen lösen.
    • Aufgrund der großen Methodenvielfalt können unterschiedliche quantitative Methoden verwendet werden. Es muss jedoch zwingend ein Bezug zu den Exposures hergestellt werden und eindeutig sein, welche Portfolios abgedeckt werden.
    • Kriterien und Bewertungsmethoden für die Quantifizierung von Klimarisiken müssen offengelegt werden.

    Die FINMA wird die Angaben zum Klimarisiko im Jahr 2023 erneut überprüfen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen einleiten.